Corona-Obduktionen: Petition kann Kartenhaus einstürzen lassen
Bist Du gegen die Coronahysterie? Dann kannst Du das Kartenhaus der Bundesregierung einstürzen lassen, indem Du Petition 109434 mit unterzeichnest.
Auf der Webseite des Petitionsausschusses des Bundestags findest Du die auf Verlangen des Ausschusses gekürzte Version.
Dies war der vollständige Text:
Valide Entscheidungsgrundlagen schaffen: Corona-Obduktionen gesetzlich verankern
Alle Maßnahmen in der Corona-Krise basieren auf Annahmen. Noch immer fehlen valide Daten und Beweise, um die tatsächliche Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 zu bestimmen. Der einzige Weg, um belastbare Daten in Bezug auf die tatsächlichen Todesursachen der mit SARS Cov2 infizierten Toten zu ermitteln, ist die Obduktion. Die alles entscheidende gesundheitspolitische Frage ist, ob die mit COVID-19 in Verbindung gebrachten Toten AN oder MIT SARS Cov2-Infektion starben.
Diese Petition fordert den Bundestag dazu auf, Obduktionen als verbindliche Maßnahme für alle Epidemien im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit die Gefährlichkeit solcher Krankheiten in kürzester Zeit bestimmt und die angemessenen politischen Entscheidungen getroffen werden können. Der Beschluss von § 32 des Infektionsschutzgesetzes zeigt, dass dies binnen weniger Tage umsetzbar ist.
Es liegt im ureigensten Interesse des Bundestags, dass er Entscheidungen auf Grundlage von gesicherten Fakten trifft und gerade bei schwerwiegenden Entscheidungen nicht entmachtet wird. In der „Corona-Krise“ wurden bereits verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft gesetzt. Millionen Kinder erleiden psychische Schäden durch die erzwungene Isolation. Großeltern werden isoliert. Unzählige berufliche Existenzen und Unternehmen treiben Richtung Insolvenz. Der Schuldenberg der öffentlichen Haushalte explodiert. Ausgangsbeschränkungen werden mit erheblichen Strafen durchgesetzt. Gewalt in der Familie, Vereinsamung, Depressionen und daraus resultierende zunehmende Suizide nehmen zu.
All diese Folgen sind wahrscheinlich weitaus schlimmer als die Folgen des Virus. Und für das alles gibt es keine belastbare Entscheidungsgrundlage, sondern sowohl unter den Bürgern als auch unter den Experten ganz im Gegenteil massive Zweifel. Auch die Gesamt-Todeszahlen von 24 europäischen Länder im „EuroMOMO Mortality monitoring in Europe“ zeigt keine über die Grippewellen hinausgehende Corona-Pandemie.
Beispielhaft für Experten, die die Gefährlichkeit des Virus bezweifeln, nennen wir Professor em. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ehemaliger Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Herrn Professor Ioannidis, Lehrstuhl Gesundheitsforschung, Biomedizinische Datenwissenschaft und Statistik an der Universität Stanford, Frau Professor em. Karin Mölling, ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie an der Universität Zürich und ehemalige Forschungsgruppenleiterin am Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Berlin, Professor Scheller, Virologe an der Universität Würzburg, Professor Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn, Professor Haditsch, Infektionsepidemiologie an der Universität Hannover und Professor em. Stefan Hockertz, ehemaliger Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Toxikologie Hamburg.
Weitere nationale und internationale Experten, die den Maßnahmen ihren Sinn absprechen, sind unter anderem die Stanford-Medizinprofessoren Dr. Eran Bendavid und Dr. Jay Bhattacharya, sowie Dr. David Katz, der Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.
Pathologie-Professor Klaus Püschel, Leiter der Hamburger Rechtsmedizin, erklärte zu Covid-19: „Ohne Vorerkrankung ist in Hamburg an Covid-19 noch keiner gestorben. Dieses Virus ist nur im Ausnahmefall eine tödliche Krankheit, in den meisten Fällen jedoch eine überwiegend harmlos verlaufende Virusinfektion. Alle Mutmaßungen über einzelne Todesfälle, die nicht sachkundig überprüft worden sind, schüren nur Ängste.“ Auch die schwedische Regierung hat sich entschieden, zwischen Todesfällen MIT und Todesfällen DURCH Corona zu unterscheiden. Dort dürften ebenfalls kurzfristig Ergebnisse vorliegen.
Das Robert-Koch-Institut lehnt Obduktionen unklarer Todesfälle mit der Begründung ab, die Gefahr einer Infektion sei für die Pathologen zu groß. Dem widerspricht jeder Pathologe. Mit Schutzkleidung und Atemmasken (zur Not in luftdichten Anzügen) Tote zu obduzieren, deren Todesursache unklar ist, gehört bei Vergiftungen, Verseuchungen und Verstrahlungen zur normalen Tätigkeit von Pathologen. Mit der Begründung des Robert-Koch-Instituts wäre jede Obduktion infektiöser Toter unmöglich. Die Begründung ist nicht haltbar.
Deutsche Verfassungsrechtler sind wegen schwerwiegender Grundrechtseingriffe besorgt. Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig warnt, dass sich der „demokratische Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandeln könnte. Professor Christoph Möllers von der Berliner Humboldt Universität erklärt, dass das Infektionsschutzgesetz „nicht als Grundlage für so weitreichende Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger“ dienen könne. Laut dem ehemaligen Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, rechtfertigen „Notlagenmaßnahmen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“. Inzwischen liegt auch eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg der Heidelberger Medizinanwältin Beate Bahner vor.
Über einhundert Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen warnen davor, dass die Menschheit durch die „Corona-Krise“ schleichend in einen Überwachungsstaat überführt wird.
In Dänemark hat das Parlament am 2. April ein Gesetz erlassen, dass die Publikation von Informationen zu Covid-19, die nicht den Vorgaben der Regierung entsprechen, verbietet und die Löschung von Internetseiten sowie die Bestrafung oder Inhaftierung von Autoren ermöglicht.
Viele Regierungen verschärfen Gesetze und greifen in Grundrechte der Bürger ein. Und das alles bei Todeszahlen, die in der Statistik so gut wie nirgends erkennbar sind. In allen Ländern, in denen durch Corona-Infektionen mehr Menschen sterben, liegt dies wohl eher an Gesundheitssystemen, deren Effektivität aus Spargründen reduziert wurde, und an Luftverschmutzung.
Deutschland hat die Möglichkeit, durch Obduktionen und faktenbasierte Entscheidungen gerade den schwächsten Menschen in aller Welt als Referenz zu dienen, um die Gefahr für Leben und Freiheit abzuwenden.
Damit kann schnell eine Entscheidungsgrundlage für weitere politische Maßnahmen, z. B. zum besonderen Schutz der Risikogruppen, geschaffen werden. Umfassende Obduktionen könnten schnell den eindeutigen Beweis erbringen, dass die getroffenen Isolationsmaßnahmen schnell aufgehoben werden können.
Nicht nur die Bundestagsabgeordneten müssen ein Interesse an belastbaren Beweisen hinsichtlich der wahren Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 haben. Darüber hinaus sind zwei Gruppen interessiert:
Alle, die bezweifeln, dass es überhaupt Tote durch SARS Cov2 gibt, und die ein sofortiges Ende aller Maßnahmen fordern, sowie alle, die von der Gefahr von SARS Cov2 überzeugt sind. Beweisen die Obduktionen die Gefahr, sind alle Kritiker widerlegt.
Nur eine Gruppe kann nicht an Beweisen durch Obduktionen interessiert sein: Profiteure der Angst. Siehe hierzu die Arte/NDR Dokumentation „Profiteure der Angst“ von 2009 anlässlich der maßlos überschätzten Schweinegrippe.
Es gibt also keinen sachlichen Grund, diese Petition nicht zu unterstützen.