Temporäre Bürgerparlamente (Los statt Wahlen), Regierungs-Direktwahl

“Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären Sie schon längst verboten.” (Emma Goldmann)
“Eine Volksvertretung ist ein repräsentativer Querschnitt der Verbandsfunktionäre.” (Helmar Nahr)
“Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine.” (Staatsrechtler Prof. Christoph Gusy anlässlich der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung)

Zu den 4 Kernelementen von economy4mankind gehört die Demokratie. Denken wir Demokratie neu. Und zwar so, wie sie bestmöglich sein sollte.

Was bringt Deiner Meinung nach bessere politische Entscheidungen? Variante A:

  1. 61,5 Mio. Wahlberechtigte, die sich gar nicht mit allen politischen Themen beschäftigen können (und wollen), die größtenteils schlecht informiert sind und aus einer winzigen Auswahl Parteien und Karrieristen wählen? Wobei die Karrieristen / Abgeordnete nur Abnicker der Befehle ihrer Chefs sind?
  2. Kanzler, deren Hauptqualifikation darin besteht, sich in den Machtkämpfen einer Partei durchgesetzt zu haben?
  3. Minister, die aus parteipolitischen Gründen ohne wirkliche Eignung ein Ministerium zugeschustert bekommen?
  4. Berufspolitiker, die die Bevölkerung überhaupt nicht repräsentieren, weder in ihrer Zusammensetzung (extrem viele Anwälte und Beamte, keine Rentner, keine Arbeitslosen, keine Geringverdiener, wenig Frauen, etc) noch in ihren persönlichen Eigenschaften (nach der Universität direkt im Parteiapparat Karriere gemacht und nie das Leben der normalen Arbeitnehmer kennengelernt)?

Oder Variante B:

  1. Jeweils 1.000 bestens informierte Bürger als Abgeordnete, die repräsentativ für die Bevölkerung sind, und die Zeit und Motivation haben, sich in 1 einziges Thema zu vertiefen und darüber zu entscheiden?
  2. Kanzler/innen, die überhaupt keiner Partei angehören müssen und direkt von der Wählern gewählt werden?
  3. Minister/innen, die Integrität und Expertise auf ihrem Gebiet besitzen und als beste Alternative direkt von den Wählern gewählt werden?
  4. Menschen, die von den Gesetzen, die sie beschließen, selbst betroffen sind?

Was Du auf dieser Seite liest, ist unsere Diskussionsgrundlage für Variante B – und unsere Vision einer demokratischen Zukunft. Wir könnten Bücher damit füllen (haben einige Autoren bereits getan, siehe unten), aber wir fassen es auf dieser Webseite so kurz wie möglich und so umfassend wie nötig zusammen. Hast Du noch bessere Ideen? Möchtest Du an Details feilen? Dann mach mit!

Vision und Vorteile

Welche Vorteile hätte die oben genante “Variante B”? Also Abgeordnete für jeweils 1 Entscheidung, die zufällig per Los statt durch Wahlen bestimmt würden sowie direkt gewählte Kanzler und Minister? Stell Dir mal vor, was für eine Demokratie dies wäre:

  • Parteien entscheiden nichts mehr. Sie werden zu reinen Debattierclubs. Für Karrieren sind sie irrelevant. Damit sind sie für Karrieristen uninteressant, was ihre Mitgliederzahlen auf die wirklichen Anhänger beschränkt.
  • Es gibt keine “politische Klasse” mehr, die Dinge beschließt, die sie selbst nicht betreffen (Rente, Arbeitsmarkt, etc.).
  • Die Personen, die die Wähler für die fähigsten halten (und die in keiner Partei sein müssen), werden Kanzler/innen und Minister/innen.
  • Alle bisherigen politischen Karrieren sind beendet. Alle bisherigen Politiker lernen den Arbeitsmarkt kennen.
  • Es gibt keine Regierungsfraktionen und keine Opposition mehr. Politische Entscheidungen treffen motivierte, informierte, freie und repräsentative Bürger.
  • Es gibt keinen Wahlkampf mehr und keine diesbezüglichen unerwünschten Effekte. Keine leeren Versprechungen, keinen populistischen Stimmenfang.
  • Richterämter (vor allen am Bundesverfassungsgericht) werden nicht mehr von Parteien besetzt.
  • Im TV gibt es keine unsäglichen Parteienvertreter mehr in den unsäglichen Talkshows.
  • Die Farce parlamentarischer Reden wird beendet, bei der nur die Mächtigsten und deren Minions zu Wort kommen, während Abgeordnete, die eine andere Meinung als die eigene Parteiführung haben, keine Redegelegenheit bekommen. Die Reden sind auch deshalb nur Show, weil sie keinerlei Einfluss auf die Abstimmungen haben.
  • Ohne Wahlen gibt es auch keine Möglichkeit einer Wiederwahl. Damit entfällt das Motiv, kurzfristige schlechte statt langfristige bessere politische Entscheidungen zu treffen.
  • Du hast nicht mehr die Qual der Wahl, nur 1 Partei wählen zu können, obwohl keine Partei komplett mit Deinen Zielen und Wünschen übereinstimmt. Wenn Du zum Beispiel gegen Zuwanderung bist und deshalb die AfD wählst, wählst Du mit der AfD zwangsläufig die Partei, die Arbeitnehmern, Rentnern und Familien am meisten schadet. Wenn Du wegen der Umweltpolitik die Grünen wählst, wählst Du eine neoliberale Partei, die für Niedriglöhne und hohe Mieten mitverantwortlich ist. Wenn Du die Linke wählst, wählst Du eine grenzenlose Zuwanderung mit explodierenden Mieten und einem Drück auf die Löhne der unteren Einkommensklassen. Bei den “Bürgerparlamenten” geht hingegen es immer nur um einzelne Abstimmungen. Bei jeder Abstimmung geht es ausschließlich um die jeweilige einzelne Sachfrage.

Infos und Quellen:

Video von David Van Reybrouck

Die Idee ist nicht neu. Bereits im Athen der Antike gab es vor rd. 2.500 Jahren Bürgerparlamente, deren Abgeordnete per Losverfahren bestimmt wurden. Das funktionierte besser als mit Berufspolitikern, hatte aber auch gewollte Mängel: Frauen und Sklaven waren ausgeschlossen. Heute ist ein ähnliches System in Oregon im Einsatz (Erklärung in deutsch).

Interview bei Uwe Loose

In diesem Video bei “Die Welt klar sehen” wird das System diskutiert (es fehlt lediglich das Thema Korruption):

Optionen und Diskussionsgrundlagen

Es gilt nun, eine gute Idee auf einen Staat mit vielen Millionen Bürgern zu übertragen. Dabei gibt es mehrere Optionen, über die wir mit Dir diskutieren wollen, um die bestmögliche Lösung zu finden:

  1. Mandatsdauer: Begrenzung auf 1 Woche, wie es Timo Rieg vorschlägt? Oder für 1 Monat, 3 Monate, 1 Jahr, 4 Jahre? Oder ganz ohne zeitlichen Bezug, sondern begrenzt auf 1 Abstimmung (siehe nächster Punkt b)?
  2. Abstimmungsumfang: Zur Debatte stehen 2 Optionen: Die teilnehmenden „Abgeordneten auf Zeit“ stimmen entweder über alles ab, was in ihre Mandatszeit fällt (siehe Punkt a). Oder sie stimmen (z.B. innerhalb von 14 Tagen) nur über 1 Thema / Gesetzesvorschlag ab. Letzteres schlagen wir vor.
  3. Eignung: Sollen nur Bürger in Frage mitmachen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Welche Kriterien sollen das sein? Sinnvoll erscheinen zwei Kriterien: Ein (zu definierender) Mindest-Intelligenzquotient (z.B. 95 oder 100) sowie ein bestandener Wissenstest (nicht zu schwer, nicht zu leicht)
  4. Berechtigung: Wir schlagen vor, das heutige Wahlrecht in dieser Hinsicht zu adaptieren:
    1. Bei Gesetzen, die bundesweit gültig sind, dürfen nur deutsche Staatsbürger abstimmen.
    2. Bei Gesetzen, die nur für ein Bundesland gelten sollen, dürfen nur Bürger des Bundeslands abstimmen.
    3. Bei Abstimmungen auf kommunaler Ebene haben alle EU-Bürger Stimmrecht in ihrer Gemeinde.
    4. Bei Abstimmungen auf EU-Ebene haben EU-Bürger unabhängig von ihrem Wohnort ein Stimmrecht (dieser Punkt ist am schwierigsten umzusetzen, da hier die Parteienvertreter aller EU-Länder zustimmen müssten; Das wird erst etwas, wenn dieses Konzept in allen EU-Ländern umgesetzt ist).
  5. Motivation: Sollen nur Freiwillige mitmachen, die entsprechend motiviert sind, oder (als Pflicht wie bei amerikanischen Geschworenen-Gerichten) alle Bürger – auch wenn sie gar keine Lust dazu haben? Unser Vorschlag: Nur Freiwillige. Es steht jedem Bürger frei, mitzumachen.
  6. Transparenz: Das Auswahlverfahren geschieht mit einer Open Source Software und ist daher transparent und manipulationssicher. Bei den abstimmenden Teilnehmern gibt es 2 Optionen: Anonym oder namentlich erkennbar, wer wofür gestimmt hat. Wir schlagen Letzteres vor: Wie auch in den bisherigen Parlamenten muss man von politischen Entscheidern erwarten können, dass sie zu ihren Abstimmungen stehen. Voraussetzung: Nur Freiwillige (siehe oben, Punkt e. „Motivation“). Wer nicht mit seinem Namen zu seiner Entscheidung stehen will, muss nicht teilnehmen. Wichtig: Die Namen werden erst nach der Abstimmung veröffentlicht.
  7. Gruppengröße: Je größer eine Gruppe ist, desto irrelevanter sind statistische Ausreißer. Das ist auch bei bei Meinungsumfragen so.  Als Mindestgröße für eine aussagefähige Umfrage gilt eine Personengruppe von 1.000 Befragten. Das halten wir auch hier für sinnvoll. Vor allem, wenn es kein dauerhaftes Parlament ist, sondern viele Kurzzeit-1-Themen-Parlamente (Punkte a. und b.).
  8. Repräsentanz: Repräsentanz braucht Quoten, da sich unterschiedliche Bevölkerungsgruppen erfahrungsgemäß unterschiedlich stark engagieren. Frauen engagieren sich politisch leider weniger als Männer, Einkommensschwache engagieren heute sich viel weniger als Besserverdiener, Kinder sind bisher überhaupt nicht repräsentiert. Die regionale Herkunft ist hingegen automatisch repräsentativ genug. Als Kriterien stimmberechtiger Bürger schlagen wir folgende Quoten vor:
    1. Altersgruppen: Unterteilung in 20 gleich große Gruppen entsprechend der Bevölkerungsstruktur, ab Null Jahre (dabei Repräsentanz der Interessen von Kindern: Elternteile stimmen stellvertretend für ausgeloste Kinder ab)
    2. Geschlecht: 50% Frauen, 50% Männer
    3. Vermögen: Verteilung entsprechend der Vermögen (damit ist das obere 1% nur zu 1% repräsentiert – ein Riesenfortschritt für die Gesellschaft!). Da unser Programm eine ganz besondere Steuer auf sehr hohe Vermögen enthält, würden hierzu auch die nötigen Daten erhoben.

Unser Vorschlag: Bürgerparlamente

Die Bürger in einem Bürgerparlament (Bürgerparlamentarier = „BP“)haben eine einzige Aufgabe: Entscheidungen treffen. Dabei erhalten sie von der „BEVIN“ (siehe unten, ähnlich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags) die bestmögliche Unterstützung und umfassende Entscheidungsgrundlagen. In Anbetracht der Unfreiheit und Inkompetenz der meisten Abgeordneten sind freie, motivierte Durchschnittsbürger die bessere Alternative.

Konkret sähe es unser Vorschlag (als Diskussionsgrundlage, die wir gern mit Dir weiter entwickeln) so aus:

  1. Bürger, die die Motivation für ein Bürgerparlament besitzen, bewerben sich auf einer zentralen Website (Bundesebene) bzw. auf einer Website des Bundeslandes (Entscheidungen auf Landesebene).
  2. Die Administration des Systems lädt sie zu einem IQ-/Logik-Test (wie er heute vor der Finanzierungszusage einer Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit üblich ist) sowie einem Eignungstest (psychische Eignung, Empathie, Erinnerungsvermögen, etc) ein. Die Tests sind so einfach, dass zumindest 50% der Bewerber bestehen, und nicht zu einfach, so dass diejenigen außen vor bleiben, die wirklich ungeeignet sind. Wer besteht, hat eine dauerhafte Berechtigung. Wer nicht besteht, darf sich nach einer Frist von 1 Jahr erneut bewerben.
  3. 1.000 BP nehmen an jeder Abstimmung teil. Sie werden per Open Source Software zufällig ausgewählt. Dabei sorgt die Software dafür, dass die BP hinsichtlich der Kriterien Altersgruppen, Geschlecht und Vermögen repräsentativ zur Bevölkerung ausgewählt werden.
  4. Die BP werden zufällig einzelnen Abstimmungen zugeordnet (ca. 10 pro Monat).
  5. Bis zur Abstimmung ist der genaue Termin jeder Abstimmung geheim.
  6. Bis zur Abstimmung sind die Namen der BP geheim. Die BP werden vereidigt, ihre Beteiligung geheim zu halten. Nach der Abstimmung werden ihre Namen und ihre Entscheidung veröffentlicht. Da nur Freiwillige mitmachen, ist niemand gezwungen, öffentlich zu einer Entscheidung zu stehen. Die Veröffentlichung der Namen sichert, dass alle Abstimmungen transparent und unverfälscht sind, und dass die BP (wie Abgeordnete in einer namentlichen Abstimmung) hinter ihrer Entscheidung stehen.
  7. Einer Standard-Abstimmung geht eine 30-tägige Meinungsbildungsphase für das eine Thema voraus. Von der Einladung bis zum Start der Meinungsbildungsphase ist 1 Woche angesetzt. Abstimmungen mit Zeitdruck / Priorität werden je nach Dringlichkeit binnen 1-7 Tagen angesetzt, mit entsprechend kurzer Meinungsbildungsphase.
  8. Die BP erhalten für ihre 30 tägige Teilnahme bezahlten Urlaub. Die Kosten trägt der Staatshaushalt. Die Teilnehmer sind vom Arbeitgeber per Sonderurlaub freizustellen.
  9. Die BEVIN (siehe unten) erstellt in neutraler Weise die bestmöglichen Entscheidungsgrundlagen mit allen relevanten Argumenten und Gegenargumenten. Es steht den BP frei, sich aus beliebigen Quellen über das eine einzige Thema zu informieren, über das sie entscheiden.
  10. Es stehen nicht nur „ja“ und „nein“, sondern verschiedene Varianten zur Auswahl. Als beschlossen gilt nur, was mindestens 50,1% der Bürger befürworten. BP haben dabei neben Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung eine weitere Möglichkeit: Die Entscheidung „keine Variante ist akzeptabel, Wiedervorlage nach Überarbeitung“ mit Nachricht an die BEVIN, was genau das Problem ist und was der BP stattdessen wünscht. Die BEVIN sichtet die Widersprüche und Wünsche, formuliert überarbeitete Versionen und legt diese schnellstmöglich erneut vor.
  11. Findet ein Gesetzentwurf spätestens im 3. Wahlgang keine Mehrheit, gilt er als abgelehnt.

Eine interessante Variante ist das “systemische Konsensieren“. Dabei wird jeder Vorschlag von jedem Bürgerparlamentarier mit sogenannten “Widerstandspunkten” bewertet. Null Punkte bedeutet dabei „Kein Widerstand“ bzw. „diese Lösung kann ich mittragen“. Die höchste zu vergebende Punktezahl ist 10 und bedeutet „starker Widerstand“ bzw. „ich lehne diesen Vorschlag entschieden ab“.

Damit ein Vorschlag zum Gesetz wird, muss er erstens die niedrigste Punktzahl haben und zweitens unter einem zu definierenden Prozentsatz liegen.

Entscheidungsvorbereitung mit der “BEVIN”

Damit die Bürger in den Bürgerparlament ihre einzige Aufgabe – Entscheidungen treffen – bestmöglich erfüllen, erhalten sie die bestmögliche Unterstützung und umfassende Entscheidungsgrundlagen. Damit sind wir bei einer der wichtigsten Fragen jeder Demokratie:

Wer entscheidet, worüber abgestimmt wird?

Heute entscheiden die Vorstände der Regierungsparteien über Gesetzesvorlagen. Und das auch meist noch in Paketen mehrerer Gesetze, ohne Graustufen, nur mit Ablehnungs- oder Zustimmungsmöglichkeit Das Stimmvieh im Parlament nickt die Farce nur noch ab.

Unser Vorschlag:

  1. Jeder Bürger und jede im Inland ansässige Organisation kann formlose oder ausformulierte Gesetzentwürfe einreichen, wie beim heutigen Petitionsausschuss des Bundestags. Organisationen sind z.B. Bürgerinitiativen, Vereine, Greenpeace, attac, Verbraucherschutzverbände, economy4mankind, ADAC, BUND, Parteien, Kinderschutzbund, Tierschutzverein und Lobbygruppen jeglicher Art. Unternehmen gehören nicht dazu (Unternehmen beauftragen ohnehin ihre Lobbyisten).
  2. Wer einen Gesetzentwurf einreichen will, muss 1.000 beglaubigte Unterschriften (ähnlich § 39 Bundeswahlordnung) von Wahlberechtigten vorlegen. Die Unterzeichner dürfen keine Mitglieder / Angestellten der eigenen Organisation sein (sonst würden große Organisationen einfach ihren Mitgliedern anordnen).
  3. Die vom Staat finanzierte Behörde „BEVIN“ („Bürger-Entscheidungs-Vorbereitungs-INstanz“) agiert ähnlich wie der heutige Petitionsausschuss des Bundestags. Dort sortieren Beamte alle eingehenden Gesetzentwürfe in 3 Gruppen:
    1. Mehrfacheinreichungen: Was bereits als Gesetz existiert, in den letzten 5 Jahren bereits durch das Bürgerparlament abgelehnt wurde und was offensichtlich als Scherz gemeint ist (Einreichungen von „Die Partei“, „Postillon“, etc), wird abgewiesen.
    2. Hohe Priorität: Wichtige Einreichungen (dringende Reaktion auf akutes Problem) erhalten Priorität und werden binnen 2-4 Wochen zur Entscheidung vorbereitet.
    3. Niedrige Priorität: Weniger dringliche Einreichungen werden binnen 12 Monaten zur Entscheidung vorbereitet. Je mehr Gesetzentwürfe jemand einreicht, desto weiter sinkt die Priorität (in absteigender chronologischer Reihenfolge).
  4. Die BEVIN erstellt in neutraler Weise die bestmöglichen Entscheidungsgrundlagen mit allen relevanten Argumenten und Gegenargumenten. Damit Neues eine Chance hat, werden die Entscheidungsvorbereiter alle 2 Jahre ausgetauscht.
  5. Es stehen nicht nur „ja“ und „nein“, sondern verschiedene Varianten zur Auswahl. Als beschlossen gilt nur, was mindestens 50,1% der Bürger befürworten. Bürger-Abgeordnete haben dabei neben Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung eine weitere Möglichkeit: Die Entscheidung „keine Variante ist akzeptabel, Wiedervorlage nach Überarbeitung“ mit Nachricht an die BEVIN, was genau das Problem ist und was der Bürger stattdessen wünscht. Die BEVIN sichtet die Widersprüche und Wünsche, formuliert überarbeitete Versionen und legt diese schnellstmöglich erneut vor.
  6. Findet ein Gesetzentwurf spätestens im 3. Wahlgang keine Mehrheit, gilt er als abgelehnt.

Unser Vorschlag: Direktwahl von Kanzler und Ministern

Dieser Punkt wird oft vorgeschlagen und muss nicht weiter erklärt werden. Aber die Details wollen wir mit Dir diskutieren und definieren:

  1. Jeder Bürger darf als Kanzler(in) oder Minister(in) kandidieren.
  2. Damit nicht Millionen Kandidat(inn)en die Wahl unmöglich machen, muss es ausreichend eingegrenzt werden. Zum Beispiel dadurch, dass man – ähnlich wie in der heutigen Bundeswahlordnung (BWO) – eine Mindestanzahl an beglaubigten Unterstützungsunterschriften sammeln muss, um als Kandidat auf dem Wahlzettel zu erscheinen. Wir schlagen folgende Zahlen vor: 10.000 Unterschriften zur Zulassung als Ministerkandidat und 30.000 Unterschriften zur Zulassung als Kanzlerkandidat, beides (im Unterschied zur BWO) binnen eines Jahres und in beliebigen Bundesländern.
  3. Kanzler und Minister werden für 4 Jahre gewählt.
  4. Kanzler und Minister haben das Recht, dem Bürgerparlament direkt (ohne Filter des BEVIN, siehe oben, aber mit dessen Entscheidungsgrundlagen) Gesetzentwürfe zur Abstimmung vorzulegen.
  5. Eine Möglichkeit der Wiederwahl gibt es nicht. Wer ein solches Amt bekleidet, soll es eilig haben, möglichst viel zu erreichen, statt auf eine Wiederwahl hinzuarbeiten.
  6. Jeder Bürger darf ein Misstrauensvotum (technisch ähnlich einer Onlinepetition) einreichen, um einen Kanzler oder Minister abzusetzen. Da immer jemand unzufrieden ist, wäre das ein Dauerzustand (an den man sich gewöhnt). Deshalb sind 10% der Wahlberechtigten als Unterstützer nötig, um eine Absetzungswahl zu veranlassen, und über 50% der abgegebenen gültigen Stimmen bei der anschließenden Abwahl, um eine sofortige Absetzung zu vollziehen. Damit sind zumindest die schlimmsten „Betriebsunfälle“ korrigierbar.

Antworten auf Fragen / Gegenargumente

Haben sich Wahlen denn nicht bewährt?

Wir erinnern uns: Hitler („Godwin’s Law“ lässt sich hier nicht vermeiden) wurde gewählt. Erdogan, Trump, Berlusconi, Schröder, Reagan, George W. Bush, Blair, Thatcher, Rajoy, Sarkozy, Bill Clinton, Trump und viele andere „Problemfälle“ (um es höflich auszudrücken) wurden gewählt. Oft in medial und strukturell manipulierten „Wahlen“. Wahlen bewirken nicht, dass der Wille der Wähler umgesetzt wird. Wahlen haben sich ja gerade nicht bewährt.

Sind heute nicht die besten Leute in der Regierung?

In der Buchrezension „Per Losverfahren soll das Stimmvieh mündig werden“ meint die FAZ-Redakteurin, dass im heutigen System „Leute mit den besten Fähigkeiten die Regierung bilden“, und dass „davon die Gesellschaft profitiere“.

Wenn es nicht so traurig wäre, würde man lachen. Die meisten (nicht alle!) heutigen Bundestagsabgeordneten sind ängstliche, uninformierte, gleichgültige und fachlich unqualifizierte Parteisoldaten, die immer gehorsam so abstimmen, wie es die Partei- und Fraktionschefs befehlen. Das sieht man ja am Abstimmungsverhalten: Z.B. in der CDU stimmen immer alle Stimmviecher so, wie der Fraktionschef es befiehlt. Sobald ein Thema etwas komplexer ist, haben Abgeordnete in der Regel überhaupt keine Ahnung, über was sie abstimmen.

Minister sind auch in den seltensten Fällen wirklich gute Leute. Minister werden fast immer Quereinsteiger, die bisher keine Erfahrung mit ihrem Ressort hatten, aber gemäß Landesverbands-Proporz, Geschlechterquote und vor allem gemäß Parteikarriere an ihr Amt gelangen. Verteidigungsministerin von der Leyen demonstriert mit ihren Beraterstäben eindricksvoll, dass Kompetenz und Amt nicht zwangsläufig zusammenhängen.

Kanzler wird man als Sieger innerparteilicher Machtkämpfe. Kanzler und Kopf der Volkswirtschaft wird man, ohne etwas von Volkswirtschaft zu verstehen.

Demokratie war nachweislich noch nie eine Regierung der Besten.

In den Parlamenten sitzen fast ausschließlich Leute, deren größte Fähigkeit darin besteht, Seilschaften zu bilden, um auf vordere Listenplätze ihrer Parteien gesetzt zu werden. Viele haben auch einfach nur Sitzfleisch, und zu den Lösungen der Probleme der Gesellschaft tragen sie nichts bei. Das könnten sie nicht einmal, wenn sie wollten, da sie als Parteisoldaten durch den Fraktionszwang dem Willen ihrer Fraktions- und Parteichefs unterworfen sind.

Wer richtig gut ist, unterwirft sich keinem Fraktionszwang – und kann deshalb nichts erreichen. Von den Besten und Geeignetsten geht daher fast niemand in die Politik.

Was ist mit Entscheidungen, die sofort getroffen werden müssen?

Es gibt so gut wie keine Entscheidungen, für die nicht einmal ein Monat Zeit zur Entscheidung ist.

Wirklich kurzfristig müssen nur sehr seltene und unwahrscheinliche Dinge entschieden werden: Was tun wir, wenn ein Atomreaktor in Deutschland, Belgien, Frankreich oder Tschechien eine Kernschmelze hat und weite Gebiete radioaktiv verseucht werden?  Was tun wir bei einer Hochwasserkatastrophe? Für solche Fälle gibt es Behörden mit erfahrenen und kompetenten Beamten, die einfach nur Protokolle umsetzen.

Außenpolitisch ist Deutschland ohnehin bedeutungslos, so dass sich bei internationalen Krisen für Deutschland gar nicht die Frage stellt, wie man binnen Stunden und Tagen reagieren sollte (z.B. auf den neuesten impulsiven Tweet von Trump).

Die Frage beschränkt sich also auf extrem seltene Vorfälle, die a) unvorhersehbar und b) binnen Stunden und Tagen entschieden werden müssen. Was soll das sein?

Wie ernst nehmen die Bürger ihre Verantwortung?

Jurys für Strafverfahren, die durch Los entschieden werden, beweisen, dass Menschen einer solchen Verantwortung in der Regel sehr ernst nehmen. Die Angst vor Bürgern, die sich rücksichtslos oder unverantwortlich verhalten, ist unbegründet.

Wenn 12 Bürger in gutem Glauben über Schuld oder Unschuld bzw. über die Freiheit oder Inhaftierung eines Menschen entscheiden können, dann können ausreichend viele von ihnen (es müssen ja gar nicht alle sein, sondern nur die Mehrheit von 1.000) verantwortungsvoll den Interessen der Allgemeinheit dienen.

Gehen durch z.B. 1.000 entscheidende Bürger nicht 62 Mio. Wählerstimmen verloren?

In der bisherigen Parteien-Demokratie kann man wählen, wen man will: Am Ende haben maximal 2 Parteien eine Chance, den Regierungschef zu stellen. In der Parteien-Demokratie bestimmt eine winzige Funktionärsclique über die Politik, und der Rest der Parteien gehorcht.

Bei temporären Bürgerparlamenten ist die Vielfalt der Meinungen und Stimmen am größten. Alle rd. 62 Mio. wahlberechtigten Bürger haben einen unendlich größeren Einfluss auf die Politik, als bloß alle 4 Jahre das geringste Übel zu wählen.

Brauchen wir nicht wegen der langen Einarbeitungszeit Berufspolitiker?

Das wandte u.a. der erzkonservative Michael Spreng ein (Ex-Chefredakteur von „Bild am Sonntag“ und Wahlkampfmanager von Gerhard Schröder und Edmund Stoiber), als der Sprecher von economy4mankind beim Casting der ZDF-Show „Ich kann Kanzler“ unser Konzept zur Parteien-Entmachtung vorstellte.

Nach spätestens 3 Monaten sollten Abgeordnete ihren Job beherrschen. Schließlich stimmen sie von Tag 1 ihres Mandats an über Gesetze ab.

Tatsächlich fliegt man in jedem Job zu Recht raus, wenn man nach spätestens 3 Monaten immer noch nicht begriffen hat, wie man seinen Job macht. Abgeordnete haben nur 1 Job: Entscheidungen treffen. Alles andere erledigen andere, vor allem in den Verwaltungsapparaten von Parlamenten und Ministerien. Und selbst dazu brauchen sie keine Qualifikation.

Man könnte alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten durch beliebige Bürger austauschen. Die Hand zu heben, wenn der Chef es befiehlt – das bekommt jeder hin.

Sind die Themen nicht zu komplex für die Bürger?

Heutige Abgeordnete begreifen in den seltensten Fällen komplexe Themen. In der letzten Bundesregierungen fällt uns bis auf Umweltministerin Barbara Hendricks niemand ein, der fachlich qualifiziert war und einen guten Job gemacht hat. Welche(r) Minister(in) im aktuellen Kabinett ist Ihrer Meinung nach der/ die beste für den Job?

Kanzleramts-Hausbesetzerin und „Schwäbische Hausfrau“ Merkel ist Volkswirtschaft fremd – und das als politischer Kopf der Volkswirtschaft.

Für die engagierten Bürger der Bürgerparlamente werden Themen, die zur Abstimmung stehen, entscheidungsreif von Stabsstellen aufbereitet, im Unterschied zu heutigen Abgeordneten allerdings mit mit allen Pros und Contras. Zusätzlich haben sie die Motivation und 14 Tage lang die Möglichkeit, sich in 1 einziges Thema einzuarbeiten. Danach eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist nun wirklich nicht schwierig

Führt es nicht ins Chaos, einzelne Minister zu wählen?

Im Gegenteil. Heute werden Ministerien von politischen Karrieristen geleitet, denen aus Partei-Kalkül irgendein Ministerium zugeschustert wird. Qualifiziert sind sie meist nicht im Entferntesten.

  • Vor allem Verteidigungsminister fallen durch einem Mangel an Kompetenz und mangelhaftes Durchsetzungsvermögen und den verheerenden Zustand der Bundeswehr auf.
  • Verkehrsminister setzen Schnapsideen wie die Maut um, während Straßen und Brücken verfallen und der Güterverkehr immer mehr von der Bahn auf die Straße verlagert wurde.
  • Innenminister setzen einen Überwachungsstaat um.
  • Energieminister schützen Kohle- und Atommüllproduzenten.
  • Minister für Justiz und Verbraucherschutz schützen die Industrie vor Verbrauchern.
  • Landwirtschaftsminister agieren als Lobbyisten von Monsanto & Co.
  • Gesundheitsminister agieren als Lobbyisten der Pharmaindustrie.
  • Arbeitsminister verraten knallhart die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitslosen.
  • usw.

Mit direkt gewählten und weisungsungebundenen Ministern bestünde erstmals die Möglichkeit, dass wirklich kompetente und integre Leute gewählt werden.

Sind Bürger nicht beeinflussbarer als Berufspolitiker?

Im Gegenteil. Die Bürger-Abgeordneten der Bürgerparlamente:

  • …kennen keinen Fraktionszwang und sind im Gegensatz zu Berufspolitikern frei in ihren Entscheidungen.
  • …sind Bürger, die unmittelbar selbst mit den Auswirkungen ihrer eigenen Entscheidungen leben müssen und im Gegensatz zu Berufspolitikern nichts beschließen, was nur für andere gilt.
  • … werden erst nach der Entscheidung namentlich bekannt und sind bis dahin durch Anonymität geschützt. Da es ihnen untersagt ist, über ihre Aufgabe zu sprechen und da auch niemand weiß, welche Bürger welcher Entscheidung zugeordnet sind, haben Lobbyisten keine Chance, sie zu korrumpieren. Selbst wenn es den Lobbyisten gelänge, 10 Entscheider zu bestechen (was nur möglich ist, wenn sich die Bürger-Abgeordneten an die Lobbyisten wenden, um ihre Stimmen zu verkaufen), wäre erst 1 % der Entscheider korrumpiert. Berufspolitiker sind hingegen (gerade als Mitglieder von Fachausschüssen oder Vorstände von Parteien) den Lobbyisten bestens bekannt und auch durch ihre langfristige Adressierbarkeit das ideale Ziel für Korruption.

Beeinflussbar sind die Bürger-Abgeordneten durch die Menschen, mit denen sie leben, durch die Medien und durch die Entscheidungsgrundlagen, die sie vor ihrer Abstimmung erhalten.

Wie lassen sich mit diesem System politische Kompromisse erzielen?

Das ist Teil des Systems der Bürgerparlamente. Es gibt nicht nur „ja“ und „nein“, sondern verschiedene Varianten zur Auswahl. Als beschlossen gilt nur, was mindestens 50,1% der Bürger befürworten.

Bürger-Abgeordnete haben 3 Möglichkeiten:

  • Entscheidung für eine der Varianten
  • Enthaltung
  • Entscheidung „keine Variante ist akzeptabel, Wiedervorlage nach Überarbeitung“ mit Nachricht an die „Bürger-Entscheidungs-Vorbereitungs-Instanz“ (BEVIN), was genau das Problem ist und was der Bürger stattdessen wünscht. Die BEVIN sichtet die Widersprüche und Wünsche, formuliert überarbeitete Versionen und legt diese erneut vor (siehe oben).

Durch Möglichkeit 3 entstehen Kompromisslösungen.

Zahlenfragen: Wie oft wird abgestimmt? Wie viele Bürger müssen / dürfen teilnehmen?

Die Bundestage der letzten Jahrzehnte stimmten über durchschnittlich rund 120 Gesetze pro Jahr ab. Das sind 10 Abstimmungen pro Monat.

Unsere Diskussionsgrundlage sind 1.000 (freiwillige und per Test qualifizierte) Bürger pro Abstimmung. Je weniger Bürger man nimmt, desto unrepräsentativer wird es. Je mehr man nimmt, desto schwieriger werden Kompromisslösungen. 1.000 halten wir für die ideale Größe, unter 500 sollten es nicht sein.

Bei jeder Abstimmung werden andere Bürger ausgewählt.

Man benötigt also 10.000 Bürger pro Monat. Bei 61,5 Mio. Wahlberechtigten sind das lediglich 0,016% der Wahlberechtigten.

Mal angenommen, 90% der Wahlberechtigten haben entweder keine Lust, oder sie lehnen sich zurück und vertrauen den Ergebnissen ihrer Mitbürger. Dann gäbe es 6,15 Mio. freiwillige und qualifizierte Bürger. Wenn jeder einmal abstimmt, dauert es 51 Jahre, bis man ein zweites mal dran wäre. Ein Ressourcenproblem gäbe es also nicht. Nicht einmal, wenn „nur“ 1 Million Menschen teilnehmen würden. Dann wäre jeder bei jeder 100. Abstimmung dabei.

Warum sollen unersetzliche Minister und Kanzler(in) nur 4 Jahre wirken dürfen?

„Die Friedhöfe der Welt sind voller unersetzlicher Menschen.“ (Georges Clemenceau, ehemaliger Ministerpräsident Frankreichs)

Als Bildungsminister schwebt und jemand wie Gerald Hüther vor. Eine phantastische Wahl! Wer soll ihn ersetzen? Zum Beispiel Fritz Reheis. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Es gibt immer und für jeden Job viele richtig gute Leute. Keiner von ihnen war bisher in der Politik. Selbst die Politiker mit der angeblich größten Kompetenz haben bei ehrlicher Betrachtung völlig versagt.

Paradebeispiel: Wolfgang Schäuble, der überschätzteste Minister der letzten Jahrzehnte. Als Finanzminister hat er durch unterlassene Pflichtausgaben und gestrichene Investitionen die Zukunft verfrühstückt und nur durch diese Bilanzfälschung die angebliche „Schwarze Null“ produziert. Seine Griechenland-Austeritätspolitik war kontraproduktiv, gegen die Steuervermeidung der Konzerne hat er nie etwas unternommen. Er hat nie ernsthaft über das Steuersystem nachgedacht.

Eine Begrenzung auf 4 Jahre hat 2 riesige Vorteile:

  • Die Amtsträger haben es eilig, etwas zu erreichen.
  • Der Wahlkampfmodus entfällt. Wer nicht um die Wiederwahl buhlen muss, kann freier und besser agieren.

Wie setzt man Bürgerparlamente in Bundesländern und Kommunen um?

Das Parlament des kleinsten Bundeslandes Bremen hat 84 Abgeordnete bei 475.000 Wahlberechtigten. Selbst hier wären temporäre Bürgerparlamente mit je 1.000 ausgelosten Wahlberechtigten pro Abstimmung umsetzbar.

Allerdings spricht nichts dagegen, die Größe der Bürgerparlamente durch Wahlgesetze auf Landes- und Kommunal-Ebene an die Zahl der Wahlberechtigten und bisherigen Parlamentsgröße anzupassen. Wir empfehlen eine Faktor zwischen 1 und 2 des bisherigen Parlaments. Das heißt:

Für Bremen wären jeweils 100 – 150 Bürgerparlamentarier eine gute Größe.

Die kleinsten Verbandsgemeinderäte Deutschlands haben rund 20 Abgeordnete. Zum Beispiel die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf im Landkreis Bernkastel-Wittlich hat 22 ehrenamtliche Ratsmitglieder bei rund 5.400 Wahlberechtigten. Bei solchen Größenordnungen empfehlen wir, über das Landeswahlgesetz und die Gemeindesatzung das lokale Bürgerparlament auf jeweils 30-40 Wahlberechtigte pro Abstimmung zu definieren.

Können Bürgerparlamentarier ebenso schnell wie Berufspolitiker auf plötzlich auftretende Situationen reagieren?

Diese Frage stellt sich vor allem in Katastrophenfällen. Dafür gibt es vorbereitete Protokolle.

Behörden von der Feuerwehr über Polizei, kommunale und Landesbehörden bis hin zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind auf alle Katastrophenfälle von Geiselnahmen bis zum Atomkraftwerk-GAU vorbereitet. Da läuft alles automatisch mit einer Mischung aus allgemeinen Vorschriften und spontaner, lokaler Improvisation.

Da sind zwar nicht immer überall ausreichende Kapazitäten vorhanden, aber das ist auch der Fall, wenn Berufspolitiker am Ruder sind. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass es in Katastrophenfällen keine Inszenierungen von Berufspolitikern vor Kameras gibt.

Was ist, wenn etwas noch nie Dagewesenes eintritt? Dann wären Berufspolitiker ebenso damit konfrontiert wie Bürgerparlamentarier. Was könnte das sein? Eine neue und sehr realistische Situation wäre die Technologische Singularität, bei der “künstliche Intelligenz (KI) die menschliche Intelligenz übertrifft und sich dadurch rasant selbst verbessern und neue Erfindungen machen würde, wodurch der technische Fortschritt irreversibel und derart beschleunigt würde, dass die Zukunft der Menschheit nach diesem Ereignis nicht mehr vorhersehbar wäre. Die erste Superintelligenz wäre also die letzte Erfindung, die die Menschheit zu machen hat.” Darauf haben sich Berufspolitiker nicht vorbereitet.

Gedanken zu Umsetzung und Möglichkeiten: Wie kann eine Partei mit Bürgerparlamenten Wahlen gewinnen und das System ändern?

In diesem Video vom September 2020 erläutern wir die Möglichkeiten.

Update Mai 2021: Momentan ist “Die Basis” (hervorgegangen aus “Widerstand2020”) die einzige Partei, die eine Chance hat. economy4mankind unterstützt daher “Die Basis”.