Bundesverfassungsgericht und Hartz IV: Sozialstaat und Rechtsstaat nach Kassenlage

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit wieder einmal mit Hartz IV / dem Arbeitslosegeld 2. Eine Entscheidung wird im April / Mai 2019 erwartet. Dieses Mal geht es nicht um die Höhe, sondern um die “Rechtmäßigkeit” von Sanktionen und Zwangsarbeit. Darunter, was rechtmäßig ist, verstehen allerdings sehr viele Bürger etwas anderes als die politisch motivierten Richter.

Im aktuellen Fall geht es vor allem um folgende Fragen:

  • Sind Leistungskürzungen unter das Existenzminimum verfassungswidrig – und wenn nicht: Wie hoch dürfen sie sein?
  • Welche Mitwirkungspflichten von Hartz IV Empfängern sind sinnvoll und zumutbar?
  • Zur Annahme welcher Job-Angebote dürfen die Jobcenter die Betroffenen zwingen?

Wir erwarten, dass sich das Trauerspiel wiederholt, dass die von den Regierungsparteien eingesetzten Richter bereits bei der Höhe des Hartz-Satzes zeigten. Das heisst: Wir rechnen mit lediglich kosmetischen Korrekturen.

Passend dazu veröffentlichen wir nachfolgend einen Artikel, den wir im Februar 2010 als Gastbeitrag auf einer Plattform veröffentlichten, die es heute nicht mehr gibt:

Sozialstaat und Rechtsstaat nach Kassenlage

17.02.2010

Same procedure as everytime: Das Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetze der Regierungsparteien für ein klein wenig verfassungswidrig, die Unabhängigkeit der Richter von Gesetzgeber und Regierung wird gefeiert, und die Regierungsparteien schimpfen lautstark über die angeblich unangenehmen Richtersprüche.

Tatsächlich gibt es nichts zu feiern. Wer ernennt Verfassungsrichter? Die Regierungsparteien. Den ersten Senat, um den es hier geht, hievten Union (4 Richter) SPD (3 Richter) und die Grünen (1 Richter) ins Amt. Die von den Regierungsparteien beauftragten Richter dokumentieren ihre Befangenheit und Loyalität wieder einmal durch ein Urteil „im Namen des Volkes“, das die Interessen des Volkes ignoriert, und mit dem die Regierung bestens leben kann. Die „Kritik“ der Regierungsvertreter gehört zur Show. Würden Sie ehrlicherweise jubeln, wäre das Volk irritiert. Betrachten wir einmal Urteil Nr. 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 in den bemerkenswertesten Details, im Wortlaut nachzulesen unter www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html.

Ganz im Sinne von Union, SPD, FDP und Grünen verkündeten die hochbezahlten Richter in den Absätzen 151 und 157 des Urteils, daß die Höhe von Hartz IV „nicht offensichtlich unzureichend“ ist. Lt. Absatz 155 sind auch 207 € für Hartz IV-Kinder „eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht offensichtlich unzureichend“. Daß Millionärskinder eine einkommensunabhängige Kindergeld-Förderung erhalten, Hartz IV-Kinder jedoch nicht, wird in dem Urteil völlig unterschlagen. Damit missachtet das Gericht die Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art 3 GG, die auf diesen Fall angewendet zwingend besagt: Entweder erhalten alle Kinder eine einkommensunabhängige Kindergeld-Förderung – oder niemand.

In seinem Urteil widerspricht sich das Gericht selbst. In Absatz 133 erkennt es einerseits an, daß „die Menschenwürde gemäß Art. 1 Grundgesetz unverfügbar ist und eingelöst werden muß“, andererseits billigt es dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zu, der lt. Absatz 152 „auf der sozialen Seite des Existenzminimums weiter ist“ – mit anderen Worten: reichlich willkürlich und beliebig.

Die Richter-Herrschaften gaben Union und FDP lediglich eine Hausaufgabe in irrelevanter Kosmetik: Nur die bisherige, willkürliche Art, wie die Höhe von Hartz IV zustande kam, muß lt. Absatz 211 durch eine neue Art ersetzt werden. Augrund des weiten Spielraums, den die Richter ihren Auftraggebern zugestehen, ist zu erwarten, daß das von vornherein feststehende Ergebnis lediglich auf eine neue Weise zurechtgebogen wird, die sich in der Öffentlichkeit besser verkaufen läßt. Die Referenten der Ministerien werden im Warenkorb der Hartz IV-Kinder Zigaretten gegen Windeln austauschen, ein paar kümmerliche Euro von Telefonkosten in Richtung Bildung verschieben, und das war es dann mit dem Nullsummenspiel. Wir warten gespannt darauf, wie die Ministerien das ewig unerfüllte Wahlkampfversprechen „mehr Bildung“ bei Hartz IV-Kindern einzulösen gedenken.

In Absatz 168 offenbaren die Richter die gleiche Ahnungslosigkeit von ökonomischen Zusammenhängen wie Union, SPD, FDP und Grüne. Sie erklären die Verbrauchsausgaben (gleichbedeutend mit Einkommen) des ärmsten Fünftels der Bevölkerung (ohne Hilfsempfänger) zum Maßstab der Hartz IV-Sätze. Dabei lassen sie die Tatsache unberücksichtigt, daß sich Niedriglöhne und Hartz IV gegenseitig nach unten ziehen. Je niedriger Hartz IV ist, desto geringer sind die Löhne, weil Arges und Arbeitgeber die Niedriglöhne mit „immer noch besser als Hartz IV“ begründen. Hartz IV wiederum sinkt Jahr für Jahr, weil der Ausgleich der Kaufkraftverluste durch Preissteigerungen fehlt. Umgekehrt gilt: Je mehr Geld es ohne Arbeit gibt, desto mehr Geld zahlen Arbeitgeber für Arbeit – vor allem in den Niedriglohnbereichen Dienstleistungen und Handel, die nicht ins Ausland verlagerbar sind.

Grotesk ist auch, daß in Absatz 169 die im ärmsten Fünftel unbestreitbar vorhandene „versteckte Armut“ (Auflösung von Ersparnissen und Zuwendungen von Angehörigen) mit der Begründung unberücksichtigt bleibt, man könne die „versteckte“ (!) Armut nicht exakt in Zahlen fassen. Das ist halt das Wesen der versteckten Armut, daß die Menschen ihre Armut nicht amtlich registrieren lassen! Die Volksverhetzung durch Westerwelle und andere Arbeitgeberlobbyisten, die Armut als selbst verschuldete Schande brandmarken, funktioniert. Nicht zufällig nehmen nur 3% der Rentner Sozialgeld in Anspruch, obwohl rd. die Hälfte aller Rentner eine Rente unter Sozialhilfeniveau bezieht.

Stattdessen stützen sich die Richter auf Umfragedaten des Statistischen Bundesamts, das mit seinen „Mikrozensus“-Daten oft meilenweit von der Realität entfernt liegt (siehe z.B. „Menschen ohne Krankenversicherung“).

Die Ursache für dieses skandalöse, menschenverachtende Urteil offenbart das Gericht in den Absätzen 184 und 217. Unter Absatz 184 heißt es wörtlich: „Der aktuelle Rentenwert dient nicht dazu, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen … entsprechend der Veränderung des Bedarfs jährlich fortzuschreiben. Er bezweckt vielmehr die … Dämpfung der Rentenzahlungen nach allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren, eine Erhaltung der Liquidität der Träger der Rentenversicherung sowie die Rücksichtnahme auf das Verhältnis von aktiven Arbeitnehmern zu den Beziehern von Altersrenten.“ Und unter Absatz 217 nennen sie als Begründung für ihre Rechtsbeugung (siehe unten): „Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen … hätte … unvertretbare fiskalische Wirkungen.“

„Unser“ Bundesverfassungsgericht urteilt also: Der Sozialstaat steht unter dem Vorbehalt der Kassenlage. Die Liquidität der Sozialkassen (und des Staatshaushalts) ist dem Bundesverfassungsgericht wichtiger als das menschenwürdige Existenzminimum.

Rentner, Arbeitslose, Niedriglöhner (auch die 1,37 Mio. Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, daß sie als „Aufstocker“ ergänzendes Hartz IV beantragen müssen, sind betroffen) und deren Kinder können nichts dafür, daß unser Wirtschaftssystem überhaupt nicht funktioniert. Den Richtern ist das egal.

Einen weiteren Akt unzweifelhafter Rechtsbeugung begehen die Richter in Absatz 212. Wörtlich urteilen sie: „Die verfassungswidrigen Normen bleiben … bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiterhin anwendbar.“ Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie erklären einen Sachverhalt gleichzeitig als verfassungswidrig und als legitim. Verhalten sich damit nicht die Verfassungsrichter verfassungswidrig?

Die Richter brechen einen elementaren Grundsatz des Schuldrechts (§§ 241ff BGB), der besagt: Eine rechtlich begründete Forderung gilt immer ab dem Zeitpunkt der Mahnung/Klageeinreichung, zuzüglich des vorangegangenen Verjährungszeitraums (§§194ff BGB). Das lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.

Da der Schuldner jedoch der von den Auftraggebern der Richter verwaltete Staat ist, setzen die Richter auch den Rechtsstaat außer Kraft. Sie erklären Unrecht als legitim, weil die Kassen leer sind. Und den Verzug des Gläubigers (Staat) lt. §§ 286ff BGB setzen sie nicht nur rechtswidrig außer Kraft, sondern verlängern den Verzug auch noch, indem sie der Regierung weitere 315 Tage (!) Zeit schenken, um sich die Hartz IV-Sätze erneut zurechtzubiegen.

Wir haben also nicht nur einen Sozialstaat, sondern auch einen Rechtsstaat nach Kassenlage.

Dabei wären sowohl das Finanzierungsproblem als auch das Gerechtigkeitsproblem lösbar, siehe bandbreitenmodell.de.

Abschließend sei bei dieser Gelegenheit angemerkt, daß in Deutschland die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative nicht funktioniert. Der Fraktionszwang unterwirft die Legislative (Bundestag) der Exekutive (Bundesregierung/Regierungsparteien), und die Judikative (Gerichtsbarkeit) wird von der Exekutive beauftragt. Ist es nicht höchste Zeit, daß (selbstverständlich nur parteilose) Verfassungsrichter vom eigentlichen Souverän – dem Volk – gewählt werden?