Europäischer Gerichtshof: Müssen alle YouTube-Kanäle und Facebook Seiten / Gruppen gelöscht werden?

Ein weiteres groteskes Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 05.06.2018, dass Account-Inhaber und Administratoren von Facebook Gruppen, Facebook-Seiten, YouTube-Kanälen, Twitter Accounts etc. voll haftbar für Verstöße gegen die verrückte EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. Da niemand die DSGVO einhalten kann, heißt das: Wer nicht haftbar sein will, dem bleibt nur, alle Social Media Accounts zu löschen.

Das Urteil

Fachanwalt Christian Solmecke erklärt das gestrige Urteil: Jeder Administrator einer Facebook-Gruppe oder Facebook-Seite muss die Nutzer darüber informieren, welche Daten verarbeitet werden, was mit den Daten passiert, wer darauf Zugriff hat, etc. Nicht nur, dass niemand außer Facebook weiß, welche Daten wie verarbeitet werden. Außer Facebook selbst hat auch niemand die Möglichkeit, die Datenverarbeitung zu deaktivieren.

Auch Fachanwalt Thomas Schwenke analysiert den Irrsinn dieses Urteils:

Datenschutzbehörden, Mitbewerber oder Einzelpersonen müssen nicht mehr gegen mächtige US-Konzerne vorgehen. Stattdessen können sie sich mit Untersagungen, Bußgeldern oder Abmahnungen direkt an die Nutzer ihrer Dienste richten. Daneben treffen die Betreiber von Facebook-Seiten, auch Informations- und Auskunftspflichten. D.h. die Betreiber trifft die volle Wucht des Datenschutzrechts.

Man ist also wie ein Reiseleiter, der eine Gruppe Reisende begleitet, voll verantwortlich für das, was der Kapitän eines Schiffes tut, auf dem man gemeinsam reist.

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht

RA Christian Solmecke erläutert in diesem Video, warum man die DSGVO gar nicht einhalten kann. Die DSGVO gilt übrigens für alle Arten von Daten – auch Visitenkarten, Telefongespräche, persönliche Gespräche etc.:

Was tun? Ziviler Ungehorsam

Wer genau hinhört, stellt fest, das Rechtsanwalt Solmecke den Bürgern und Unternehmen einen vorsätzlichen Rechtsbruch nahelegt. Denn ein Gesetz, das gar nicht befolgt werden kann, ist zwar legal, aber nicht legitim.

Ich werde das tun. Als persönlich haftender Betreiber dieser Website und als Gründer und Administrator der economy4mankind-Seite, der Facebook-Gruppe, des Twitter-Accounts, des YouTube-Kanals sowie als Gründer bzw. Administrator mehrerer Facebook-Gruppen werde ich lediglich auf unsere umfassenden Datenschutzerklärungen verweisen. Aber wir werden uns aus Facebook nicht zurückziehen. Ich berufe mich auf die Meinungsfreiheit und die freie politische Betätigung.

DSGVO gegen oppositionelle Websites und Blogs

Dirk Müller fasst das Problem für die Demokratie zusammen: Blogger und Betreiber oppositioneller Websites können nun einfach per DSGVO platt gemacht werden. Der bekannte Blogger Frank Meyer vom Blog Rott & Meyer ist einer der ersten, die aufgrund der Strafen der DSGVO aufgegeben haben.

Was kann man außer zivilem Ungehormsam sonst noch tun? Man kann andere Parteien wählen. Also außer den Regierungsparteien explizit NICHT die Grünen, die erheblich am DSGVO-Wahnsinn mitgewirkt haben.