Economic Balance System (EBS): Umsetzung aus Unternehmensperspektive
„Alles sollte so einfach wie möglich sein. Aber nicht einfacher.“ (Albert Einstein)
Was zu einfach ist, funktioniert nicht. Das Economic Balance System (EBS) hat die nötige Komplexität, um zu funktionieren. Seine Komponenten werden auf der Seite „EBS: Übersicht“ erläutert. Zur Vertiefung empfehlen wir die FAQ-Seite.
Es gibt nur 3 Personenkreise, die die Details kennen müssen, denn sie müssen es anwenden. Für sie ist diese Einführung in das Thema gedacht.:
- Unternehmer und ihre ggf. vorhandenen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
- Politiker
- Mitarbeiter der Finanzbehörden und Finanzgerichte
Alle anderen Bürger / Arbeitnehmer müssen überhaupt nichts darüber wissen, weil sie nicht damit in Berührung kommen. Das EBS wirkt hinter den Kulissen. Auch Steuererklärungen gibt es nicht mehr.
Bestes Wirtschaftssystem für Unternehmer
Die Seite „Bestes Wirtschaftssystem für Unternehmer“ erläutert die zahlreichen Vorteile für Unternehmer. Highlights:
- Viel mehr Kunden mit weitaus mehr Kaufkraft
- Mehr Umsätze, weniger Preisempfindlichkeit
- Unternehmen zahlen keinerlei Steuern mehr – alle Gewinne sind steuerfrei
- Keine Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten mehr
- Bruttolohnkosten = Nettogehälter
- Investitionen ohne steuerliche Zwänge (Abschreibungsregeln, etc.)
- Keine Kosten-/Preisnachteile mehr gegenüber Importeuren
- Keine Zeitverschwendung für Steueroptimierung
- Aufbau steuerfreien Eigenkapitals statt Kreditabhängigkeit
- Preise bleiben ähnlich: niedrigere Kosten und höhere Umsätze (bei gleichen Fixkosten) gleichen Umsatzprovisionen aus
Nur 2 Gesetze
Im EBS entfallen für Unternehmer alle Steuerarten. Sie werden ersetzt durch lediglich 2 Abgabenarten.
Die erste Abgabenart ist eine „fiskalische“ Steuer. Das heißt: Sie dient der Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Man kann sie nicht legal umgehen: Umsatzprovisionen von 15% auf Inlandsumsätze. Simpel und fair. Ob Inlandsunternehmen oder Importeur, ob Kleinstunternehmen oder Großkonzern: Alle zahlen den gleichen Provisionssatz.
Die zweite Abgabenart ist eine „steuernde“ Steuer – die Unterbeschäftigungssteuer. Ihr einziges Ziel ist die Motivation der Unternehmen, im Inland ausreichend viele Menschen (im Verhältnis zum Inlandsumsatz) auf die Gehaltsliste zu setzen. Sie soll keinen einzigen Cent Steuern einnehmen, sondern Unternehmen motivieren.
Arbeitsmarkt Balance System und Unterbeschäftigungssteuer aus Unternehmerperspektive
Die Präsentation „Arbeitsmarkt Balance System aus Unternehmerperspektive“ erläutert detailliert, wie einfach Unternehmer die Unterbeschäftigungssteuer umsetzen. „Einfach“ bedeutet: So einfach wie möglich, so komplex wie nötig.
Denken Sie daran: Im Gegenzug landet das komplette bisherige Steuersystem auf dem Müll. Betrachten Sie einfach mal z.B. das Einkommensteuergesetz, um zu sehen, wie viel einfacher das EBS ist.