Gesundheitssystem von e4m aus Patientensicht
Die nachfolgenden Punkte sind als Kopiervorlage für Parteiprogramme zu verstehen, und zwar im Zusammenspiel mit der SPKV für Ärzte, Kliniken und Krankenkassen sowie der Finanzierung durch den Staatshaushalt:
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- Eine der gesetzlichen Krankenkassen bietet eine beitragsfreie Vollkasko-Privatversicherung mit Eigenbeteiligung an und wird zur „staatlichen Privatkrankenversicherung“ (SPKV), deren Ausgaben der Staatshaushalt finanziert.
- Es gibt keine Krankenversicherungsbeiträge. Wer in einem Jahr keine Gesundheitskosten verursacht, zahlt überhaupt nichts.
- Die SPKV trägt alle Kosten für Schwangerschaften, Kinder, Seniorenpflege, Behinderungen, Unfälle und chronische Krankheiten sowie die Grundkosten öffentlicher Kliniken.
- Über Punkt 3. hinaus zahlt Erwachsene ab 27 Jahren seine Gesundheitskosten bis zu maximal 10% seines Jahresbruttoeinkommens selbst. Bei Ehepartnern/eingetragenen Lebensgemeinschaften liegt die Obergrenze bei 10% des gemeinsamen Jahresbruttoeinkommens.
- Alle erstattungsfähigen Gesundheitskosten, die über die Grenzen lt. Punkt 4 hinausgehen, zahlt die SPKV.
- Für Kinder und Studenten ohne Einkommen (bis 27 Jahre) zahlt die SPKV 100% aller Gesundheitskosten. Dies schließt auch Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie ein.
- Alle behandelnden Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit ihren Kunden/Patienten ab. Die Kunden erhalten einen Kostenvoranschlag und die Möglichkeit, Preise zu vergleichen, und zwar sowohl Diagnosen als auch Therapien und Medikamente.
- Die SPKV schließt auch die Bezieher staatlicher Transferleistungen (Rente, Arbeitslosengeld, Sozialgeld) sowie Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre ein.
- Da im System von economy4mankind niemand weniger als 2.000 € monatliches Grundeinkommen erhält, sind 10% Eigenanteil für jeden Patienten verkraftbar.
- Als Einkommen zählt bei Angestellten das Arbeitnehmerbruttogehalt, und bei Selbständigen der Entnahmesaldo des Kontos „Privatentnahmen/Unternehmergehalt“. Die Einbeziehung von Mieten, Zinsen, etc. wäre im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen zu bürokratisch und teuer.
- Bei Verletzungen durch Fremdeinwirkung zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherung. Ist bei Verletzungen durch Fremdeinwirkung oder bei Verbrechen der Verursacher/Täter nicht zu ermitteln oder nicht imstande zu Schadenersatzleistungen, zahlt die SPKV.
- Erstattungsfähig ist jede Therapie und Medikation, die bei mindestens 5% (ein Beispiel-Prozentsatz) aller Patienten in erheblichem Maße wirkt. Ob die Wirkung wissenschaftlich oder schulmedizi-nisch erklärt werden kann, ist irrelevant. Relevant ist der nachweisliche Erfolg.
- Wer erstattungsfähige Medikamente/Therapien anbietet, muß verständlich darüber informieren, bei wieviel % aller Patienten es wirkt, und (sofern dieses Information vorliegt) von welchen Faktoren die Wirksamkeit abhängt. Beispiel: Aufdruck auf Rezepten und außen auf Medikamentenschachteln: „Dieses Medikament wirkte in klinischen Studien bei 9% aller Patienten.“
- Erstattungsfähig sind auch sämtliche Kosten, die als Patient bei der Teilnahme an staatlich kontrollierten klinischen Studien anfallen.
- Über wirksame (und daher erstattungsfähige) Therapien und Medikamente für anerkannte Krankheiten (also z.B. nicht Haarausfall und Falten) veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) eine Positivliste. Was nicht auf dieser Liste steht, ist (abgesehen von staatlich kontrollierten klinischen Studien) nicht erstattungsfähig.
- Bei der Erstattungsfähigkeit gibt es eine Grenze, die zwischen sehr guter Behandlung und überflüssiger Luxusbehandlung liegt (siehe unten, Punkt p). So sind z.B. echte Rehabilitationsmaßnahmen erstattungs-fähig, Kuren (die nach Ansicht von Ärzten kaum mehr als Wellnessurlaub auf Kosten der Allgemeinheit sind) dagegen nicht.
- Vorsorgeuntersuchungen zahlt die SPKV (in medizinisch sinnvoller Häufigkeit).
- Sämtliche Kosten, die mit Schwangerschaften und Entbindungen zusammenhängen, zahlt die SPKV.
- Die SPKV zahlt jedermann jährlich 1 Zahnarztbesuch (inkl. Behandlung) sowie 1 echte Dentalhygienebehandlung, also incl. Zahnfleischtaschen (Kinder, Studenten: siehe Punkt 8 und 9).
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind für alle Patienten erstattungsfähig, die 1 x jährlich zum Check gehen und die entdeckten Mängel umgehend beheben lassen.
- Behandlungskosten gemäß Punkt 5. können in bis zu 12 Monatsraten gezahlt werden.
- Rationierung von Therapien (z.B. wg. hohen Alters oder knapper Kassen) gibt es nicht, aber auch keinen Luxus auf Kosten der Allgemeinheit (siehe hier, Punkt p).
- Jeder Kunde/Patient kann auf Wunsch jedes Jahr ein Mal die Versicherung wechseln.
- Die Pflegeversicherung und Beiträge hierzu entfallen.
Beispiel 1: Familie, berufstätig
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- Herr X (verheiratet, 2 Kinder) hat ein Jahresbruttoeinkommen von 30.000 €. Seine Frau verdient 10.000 € im Jahr. Auf diese 40.000 € zahlten 2005 beide zusammen jährlich (je nach Beitragssatz) rd. 3.680 € Kranken- und Pflegeversicherung (= 9,2% des Bruttogehalts) zzgl. Zuzahlungen, zzgl. nicht von der Krankenkasse/Versicherung gezahlten und medizinisch notwendigen Kosten, zzgl. Praxisgebühr. Insgesamt zahlt die Familie also rd. 10% des Bruttogehalts. Auch wenn die Familie 2005 nicht zum Arzt ging und keinen Cent Kosten verursacht, waren 9,2% des Bruttogehalts zu zahlen.
- In der SPKV zahlt die Familie keine Beiträge. Verursacht Ehepaar X keine Gesundheitskosten, zahlen sie nichts und sparen die o.g. 9,2% bzw. 3.680 €. Bekommen die Kinder z.B. Zahnspangen für 4.000 €, zahlt die Familie immer noch keinen Cent.
- Angenommen, Herr X würde sich wegen „unerklärlicher Glücksgefühle“ in psychologische Behandlung begeben (erstattungsfähig, Kosten: 750 € im Jahr). Seine Frau geht zum Hausarzt wg. Kopfschmerzen (erstattungsfähig, Kosten: 30 €), zur Brustkrebsvorsorge (kostenlos), 10 mal wg. einer Schwangerschaft zum Gynäkologen (kostenlos) und gebärt ein Kind (kostenlos). Herr und Frau X gehen jeweils 1 x zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt (kostenlos) sowie je 1 x zur Dentalhygiene (kostenlos). Bei Herrn X ist eine Zahnbehandlung nötig (erstattungsfähig, Kosten: 200 €). In diesem Jahr fielen also erstattungs-fähige Gesundheitskosten von 980 € an, die Ehepaar X selbst trägt. Ersparnis der SPKV gegenüber der bisherigen Krankenversicherung: 2.700 €.
- Angenommen, Herr X benötigt in einem anderen Jahr eine Herztransplantation (80.000 €, erstattungsfähig) und anschließend Intensivpflege und Reha (40.000 €, erstattungsfähig). Herr X zahlt 4.000 € Eigenanteil (Grenze von 10% des Bruttojahreseinkommens ist erreicht), auf Wunsch in 12 monatlichen Raten zu je 333,33 €. Die SPKV zahlt 116.000 €. Verursachen er und der Rest der Familie in diesem Jahr weitere erstattungsfähige Gesundheitskosten in beliebiger Höhe, zahlt die Familie dafür nichts.
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Beispiel 2: Rentnerin
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- Eine Rentnerin hat künftig eine Jahresbruttorente von mindestens 24.000 € (siehe unser Rentensystem). Darauf würde sie bisher jährlich Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge (je nach Beitragssatz) von rd. 2.200 € zahlen, zzgl. Zuzahlungen, zzgl. nicht von der GKV/PKV getragenen (aber und medizinisch notwendigen) Kosten, zzgl. Praxisgebühr. Insgesamt typischerweise über 2.000 € jährlich.
- In der SPKV zahlt sie keine Beiträge.
- In einem Jahr geht die Rentnerin 7 mal wegen kleinerer Beschwerden zum Arzt. Die Gesamtkosten in Höhe von z.B. 700 € (incl. Medikamente) trägt die Rentnerin selbst. Ersparnis der SPKV gegenüber der bisherigen Krankenversicherung (incl. Praxisgebühr): ca. 1.500 €.
- In einem anderen Jahr benötigt die 80-jährige Patientin ein künstliches Hüftgelenk (in der SPKV voll erstattungsfähig), eine entsprechende Medikation (voll erstattungsfähig), 4 Monate Rehaklinik (voll erstattungsfähig), 6 Monate Krankengymnastik (voll erstattungsfähig) mit gleichzeitiger ambulanter Krankenversorgung (voll erstattungsfähig). Von den Gesamtkosten zahlt sie nur die Selbstbeteiligung von 2.000 €, bei Bedarf in 12 Monatsraten zu je 200 €. Den Rest zahlt die SPKV.