Verfassungswidrige Satzung / Kandidaturen:
Bald keine Grünen mehr in Parlamenten?
CDU- und SPD-Richter am Bundesverfassungsgericht schützen die Grünen vor dem Grundgesetz. Blamiert sich auch der Bundestag?
Alle Infos:
Schritt 1
30.08.21: Verfassungsbeschwerde gegen Landeslisten der Grünen vom 30.08.2021 (pdf, 87kb, ohne Adressen)
30.08.21: Beschwerde beim Bundeswahlleiter gemäß Bundeswahlordnung (pdf 126 kb)
30.08.21: Beschwerde bei 15 der 16 Landeswahlleiter, Beispiel Baden-Württemberg (pdf, 129 kb)
Dazu Blogartikel vom 10.09.21: Verfassungsbeschwerde – alle Zweitstimmen der Grünen bei der Bundestagswahl ungültig? Bundesverfassungsgericht in der Zwickmühle
Schritt 2
03.09.21: Antwort des Bundesverfassungsgerichts mit einer Begründung, die nichts mit dieser Verfassungsbeschwerde zu tun hat (pdf 383kb, eingegangen 11.09.21)
Antworten des Bundeswahlleiters und mehrerer Landeswahlleiter: Erklären sich für nicht zuständig und empfehlen Einspruch beim Bundestag, siehe Schritt 4.
Schritt 3
13.09.2021: Unsere Antwort auf das erste Schreiben des Bundesverfassungsgerichts (pdf, 87 kb)
22.09.2021: Richter Müller (CDU), König (SPD) und Maidowski (SPD) beschließen, dass sie § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz ignorieren, der besagt:
“Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. (2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen, a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt.”
Welche verfassungsmäßigen Rechte verletzt wurden, haben wir entgegen diesem Urteil ausführlich erläutert (siehe oben, Schritt 1, erstes Schreiben). Welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe bei paritätischen Wahllisten gelten? Offenbar haben die 3 Richter den Sachverhalt nicht begriffen: Es geht um die Reservierung von Platz 1 für Frauen sowie die Möglichkeit 100%iger Frauenlisten, während Männer maximal 50% ausmachen dürfen. Was ist an diesem Verstoß gegen Art. 3 GG nicht zu verstehen?
Unanfechtbar? Verfassungsgericht im typischen Gott-Modus, völlig losgelöst von Volk und Verfassung.
Schritt 4
27.09.2021: Einspruch beim Bundestag gegen Gültigkeit der Zweitstimmen der Grünen bei der Bundestagswahl 2021, gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz