Riester Rente und Verrechnung der Grundsicherung: “Sparen fürs Sozialamt”

Riester Rente, Verrechnung der Grundsicherung: “Sparen fürs Sozialamt”?

Update 17.03.2018

Der Hauptkritikpunkt der Riester Rente ist die Verrechnung mit der Grundsicherung im Alter. Das heißt: Wer eine Rente hat, die unter Hartz IV Niveau liegt, hat zwar einen Anspruch auf Grundsicherung (das wird gemäß Einkommensteuerstatistik mehr als die Hälfte aller künftigen Rentner betreffen). Wer aber gleichzeitig eine Riester Rente erhält, muss diese nicht nur versteuern. Die Riester Rente wird auch (zumindest teilweise) von der Grundsicherung abgezogen.

Damit hatten sehr viele Riester-Sparer komplett (und sehr viele teilweise) “fürs Sozialamt gespart”. Was sie in diese Rente eingezahlt haben, hätten sie ebenso verbrennen können. Das hat sich 2018 nur geringfügig verbessert:

“Finanztip” und andere Lobbyisten schreiben die Riester Rente hoch

Nur jeder 7. Berufstätige zahlt voll in diese Rente ein. Der Rest hat gekündigt, den Vertrag “ruhend” gestellt (zahlt nichts mehr ein) oder zahlt noch geringere Beiträge (als die ohnehin viel zu geringen Summen, um Altersarmut zu vermeiden). Die Hälfte der Erwerbstätigen hat erst gar keine Riester Rente abgeschlossen.

Die Riester Rente ist ein Flop. Fast 16 Jahre nach ihrer Einführung hat das sogar die Bundesregierung erkannt und das Hauptmotiv für diesen Flop geringfügig verringert:

Seit dem 01.01. 2018 dürfen Grundsicherungs-Empfänger sage und schreibe 100 € voll behalten. Wow. Alles, was darüber hinaus geht, wird zu 70% von der Grundsicherung abgezogen (verrechnet). Bei maximal 202 € ist Schluss. Davon sind dann noch Steuern, Krankenversicherung und Inflation abzuziehen.

Die minimale Verbesserung der Verrechnung nehmen Lobbyisten wie “Finanztip” zum Anlass, dieses fragwürdige Produkt wieder massiv “hochzuschreiben”. Was man dazu wissen muss: “Finanztip” ist nicht neutral, denn es finanziert sich durch Provisionen (“Affiliate Links”) der Anbieter von Kapitalanlagen. Die Selbsteinschätzung “Finanztip ist gemeinnützig und arbeitet ausschließlich im Interesse des Verbrauchers” stimmt zumindest bei der Riester Rente nur sehr eingeschränkt.

Mikro-Zusatzrenten

Was “Finanztip” schreibt, ist größtenteils zutreffend. So zum Beispiel, dass man Riesterverträge lieber beitragsfrei stellen sollte statt sie zu kündigen. Und dass sich die Riester Rente für kinderreiche Gutverdiener lohnen kann. Aber auch Finanztip unterschlägt den wichtigsten Punkt:

Übrig bleiben gerade bei Geringverdienern real in den meisten Fällen Auszahlungsbeträge von 20-100 € monatlich. Damit ist niemand gegen Altersarmut geschützt.

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Die Motive der Bundesregierung

Die Riester Rente soll angeblich Geringverdiener im Alter absichern, denn das staatliche Rentensystem bedeutet für die meisten Rentner zwangsläufig Altersarmut. Da die Bundesregierung bzw. die von ihr gesteuerte Deutsche Rentenversicherung Bund immer weniger Rente auszahlen kann, nennen die Regierungsparteien in ihrem offiziellen Riester- Wahlwerbespot ihre Lösungsideen:

  1. “Das Niveau der gesetzlichen Rente soll langfristig moderat abgesenkt werden”. Was unter “moderater Absenkung” zu verstehen ist, erleben die Rentner seit 2003: Die Renten steigen entweder überhaupt nicht, oder (fast in jedem Jahr) erheblich geringer als die Preissteigerungen. Die steigenden Preise fressen die Renten auf.
  2. Da der Staat schon in 20-30 Jahren für die meisten Rentner keine gesetzlichen Renten mehr zahlen kann, von denen man leben könnte, wird die Verantwortung als “Eigenverantwortung” auf die Bürger abgewälzt: Hauptsächlich durch die Riester Rente.

Die Riester Rente ist für Menschen gedacht, deren Einkommen so niedrig sind, daß sie eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze erhalten. Um das zu verhindern, sollen sie sparen. Wie sinnlos dieses Konzept ist, zeigen zwei Zahlen, die man in Verbindung miteinander sehen muß:

  1. Lt. Destatis-Pressemitteilung Nr. 378 vom 12.10.2011 (Link https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2011/10/PD11_378_731.html wurde von Destatis inzwischen gelöscht) verdienen 50% der Steuerpflichtigen weniger als 22.500 € brutto jährlich pro Haushalt. Das sind weniger als 1.277 € netto monatlich bei einem Single. Bei Familien ist das Brutto-Haushaltseinkommen (wegen Kindergeld und der günstigeren Steuerklasse) zwar etwas höher, aber da davon auch mehr Menschen leben müssen, ist es pro Kopf meist sogar noch niedriger als bei Singles. Lesen Sie mehr über die tatsächliche Armut in Deutschland.
  2. Laut Süddeutscher Zeitung vom 28.11.2008 ist die Sparquote bei Haushalten mit einem Einkommen von unter 1.300 € negativ, das heißt: Wer netto 1.300 € und weniger verdient, der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Ersparnisse, sondern Schulden.

Diejenigen, die mit der Riester-Rente für ihr Alter vorsorgen sollen, haben also überhaupt kein Geld dazu.
Die Riester-Rente ist auch aus zwei weiteren Gründen sinnlos:

Die Riester-Rente bringt bestenfalls ein Taschengeld

Die Stiftung Warentest / Finanztest verglich im November 2007 die Erträge verschiedener Anbieter von Riester-Renten. Der Testsieger erzielt nach 25 Jahren Laufzeit und einem jährlichen Sparbetrag von 1.000 € eine Rente von 216 € (in Worten: zweihundertundsechzehn).

Die Regierungsparteien behaupten, ein Hartz IV Bezieher könne sich durch eine Riesterrente mit einem Sparbetrag von 5 (in Worten: fünf) € monatlich gegen Armut schützen. Das sind 60 € jährlich. Wenn lt. Stiftung Warentest / Finanztest aus 1.000 € Jahressparleistung bestenfalls 216 € Riesterrente werden, dann werden aus 60 € Jahressparleistung mit einem staatlichen Zuschuß von sage und schreibe 9 € und 50 Cent bestenfalls eine Riesterrente von monatlich 12 € und 96 Cent.

Auch wenn man berücksichtigt, daß der Durchschnitt der staatlichen Förderung etwas höher ist (weil nicht alle Riester-Sparer eine staatliche Förderung beantragten): Der in jedem Fall niedrige Betrag wird zusätzlich durch die Inflation geschmälert. Bei einer weiterhin zu erwartenden jährlichen Preissteigerung von 2,8% haben 216 € des Testsiegers in 30 Jahren eine Kaufkaft von heutigen 106 €  und 20 Cent.

Die Riester-Rente ist also selbst im günstigsten Fall so niedrig, daß sie nicht vor Armut schützt.

Und wie hoch sind – wenn man den theoretischen “Testsieger” mal Beiseite läßt – die tatsächlichen Sparbeträge in der Realität? Darüber gab das Bundesministerium für Altersarmut und Sozialabbau (BMAS) unter http://www.bmas.de/coremedia/generator/26254/2008__06__02__riesterzahlen.html Auskunft (die Webseite wurde inzwischen gelöscht). Die Bundesregierung feiert 11,33 Mio. Riestersparer, die 2008 von ihrem Ministerium 866 Mio. € staatliche Zulagen erhielten. Rechnen wir einmal nach: 866 Mio. € dividiert durch 11,33 Mio. Sparer und 12 Monate sind monatlich 6 € und 37 Cent staatliche Zulage. Auch diese Gesamtbetrachtung beweist, wie niedrig und sinnlos die Riesterrenten sind.

Die meisten Riester-Sparer erhalten maximal 100 € und entlasten vor allem den Staat

Das ARD-Magazin Monitor wies in seiner Sendung vom 10. Januar 2008 nach, daß selbst Durchschnittsverdiener, die 32 Jahre lang in die Riester-Rente einzahlen, keinen einzigen Cent Riester-Rente erhalten. Geringverdiener gehen sogar nach 45 Jahren Beitragszahlung leer aus. Siehe auch ARD-Magazin Plusminus. Aufgrund der Gehaltsentwicklung wird das Problem die Mehrheit der Bundesbürger betreffen. Es gibt 4 typische Ergebnisse bei der Riester-Rente:

a) Durchschnitts und Geringverdiener ohne Riester-Rente:

Bei wem die gesetzliche Rente unter der  Sozialhilfe/”Grundsicherung” im Alter (in Höhe des Hartz IV-Niveaus) liegt, der erhält vom Sozialamt einen Zuschuß bis zum Grundsicherungsniveau.
Beispiel:

  • Die “Grundsicherung” liegt bei 409 € plus Miete und Heizkosten = ca. 850 €.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung trägt gemäß § 32 Sozialgesetzbuch XII das Sozialamt.
  • Ein Rentner erhält 700 € gesetzliche Rente.
  • Der Rentner hat keine Riester-Rente.
  • Das Sozialamt zahlt dem Rentner einen Zuschuss von 150 €.
  • Die Gesamtrente liegt bei 850 €.
  • Bei der derzeitigen Preissteigerung entsprechen 851 € in 25 Jahren einer heutigen Kaufkraft von ca. 430 €.
  • Der Rentner hat im Laufe seines Lebens das nicht für die Riester-Rente verschwendete Geld sinnvoller verwendet.

b) Geringverdiener mit Riester-Rente:

Liegt die gesetzliche Rente unter der  Sozialhilfe/”Grundsicherung” im Alter, verrechnet das Sozialamt die Riester-Rente mit der “Grundsicherung”. Beispiel:

  • Die “Grundsicherung” liegt bei 409 € plus Miete und Heizkosten = ca. 850 €. Auch die Krankenversicherung ist gemäß § 32 SGB XII enthalten.
  • Ein Rentner erhält 700 € gesetzliche Rente.
  • Der Rentner erhält eine Riester Rente von z.B. 150 €. Davon darf er 100 € ohne Abzug behalten. Von allem, was darüber liegt, kassiert das Sozialamt 70%. Das heißt: Aus 150 € Riester Rente wurden 115 €.
  • Das Sozialamt zahlt dem Rentner statt 150 € einen Zuschuss von 35 €.
  • Die Gesamtrente liegt ebenfalls bei 850 €.
  • Bei der derzeitigen Preissteigerung entsprechen 851 € in 25 Jahren einer heutigen Kaufkraft von ca. 430 €.
  • Das Riester-Sparen war ein Verlustgeschäft für den Rentner, der trotzdem arm ist.
  • Nur das Sozialamt profitiert.

c) Durchschnittsverdiener mit Riester-Rente:

Liegt die gesetzliche Rente zumindest auf Höhe der  Sozialhilfe/”Grundsicherung” im Alter, zahlt das Sozialamt nichts. Die Riester Rente kommt hinzu. Beispiel:

  • Ein Rentner erhält 900 € gesetzliche Rente.
  • Der Rentner erhält eine Riester-Rente von z.B. 200 €. Die Gesamtrente liegt bei 1.030 € brutto.
  • Das Sozialamt zahlt keinen Zuschuss, kein Wohngeld und auch keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Der Rentner muss 9,85% seiner Einkünfte für Kranken- und Pflegeversicherung  zahlen, also 101,46 €
  • Die Rente liegt netto bei 928,54 €, also lediglich 80 € über dem Betrag , den er bekommen hätte, wenn er keine Riester Beiträge bezahlt hätte.
  • Bei der derzeitigen Preissteigerung entsprechen 928 € Riester-Rente in 25 Jahren einer heutigen Kaufkraft von ca. 470 €.
  • Das Riester-Sparen war nicht völlig, aber weitgehend sinnlos. Arm ist der Rentner trotzdem.

d) Besserverdiener mit Riester-Rente:

Beispiel:

  • Ein Rentner erhält 2.000 € gesetzliche Rente.
  • Der Rentner erhält eine Riester-Rente von z.B. 300 €.
  • Bei der derzeitigen Preissteigerung entsprechen 300 € Riester-Rente in 25 Jahren einer heutigen
    Kaufkraft von 150 €.
  • Die Gesamtrente liegt bei 2.300 € brutto abzüglich 226,55 € Krankenversicherung und 189,88 Steuern = rd. 1.884 € netto.
  • Bei der derzeitigen Preissteigerung entsprechen 1.884 € in 25 Jahren einer heutigen Kaufkraft von ca. 960 €.
  • Das Riester-Sparen war nicht ganz sinnlos. Einen nennenswerten Unterschied macht die Riester-Rente jedoch nicht. Auch Besserverdiener werden über niedrige Renten staunen.

Grundsicherung und Einkommensanrechnung

Um möglichst wenigen Rentnern eine Grundsicherung zahlen zu müssen, haben die Regierungsparteien ähnliche Bedingungen wie beim ALG 2 / Hartz IV geschaffen:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt über die Einkommensanrechnung / Vermögensanrechnung:

Wieviel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem und dem Einkommen und Vermögen Ihres Ehegatten ab. Gleiches gilt für Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftähnlichen Gemeinschaft. Anspruch auf Grundsicherung haben Sie nur, wenn Sie Ihren Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Man muss also erst eventuelles Vermögen (eigene Wohnung, Ersparnisse, etc bis auf sehr kleines Schonvermögen) verbrauchen und völlig verarmt sein, bevor man die Grundsicherung im Alter erhält.

Betrug und Korruption? Statement des “Bundesministerium für Altersarmut und Sozialabbau” (BMAS)

Wie das BMAS auf der Webseite http://www.bmas.de/coremedia/generator/23442/2008__01__11__monitor__riester__zdf.html (inzwischen wieder entfernt) schrieb, soll die Grundsicherung Hilfebedürftigen lediglich “ein Existenzminimum gewährleisten. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gibt. Die Grundsicherung ist dazu da, Hilfebedürftigen zu helfen. Sie ist keine staatlich garantierte Mindestrente zu Lasten künftiger Steuerzahler.”

Desweiteren verkauft das BMAS die Riesterrente mit einer bei Anlagebetrügern beliebten Methode: Man spricht von monatlich geringen Anlagebeträgen und jährlichen Profiten/Zuschüssen. Ist das seriös? Ist das überhaupt legal?

Die Regierungsparteien definierten selbst im Strafgesetzbuch unter § 263 einen Betrüger als jemanden, der “das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.”
Die vom ARD-Magazin Monitor nachgewiesenen Vermögensschäden für Millionen Geringverdiener (siehe oben. Punkt 2) werden von zahlreichen Politikern und Lobbyisten geleugnet, und die Regierungsparteien versuchen alles ihnen Mögliche, um vor allem die Millionen Geringverdiener zur Riester-Rente zu überreden. Falls Ihnen, lieber Leser, ein Grund einfällt, warum die Propaganda für die Riesterrente nicht unter § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug) fällt oder nicht bestraft werden sollte, mailen Sie uns bitte Ihre Argumentation.

Das BMAS bestätigte ausdrücklich, daß die Riester-Rente ebenso wie Lebensversicherungen und alle anderen Einkünfte mit der “Grundsicherung” verrechnet werden, wenn die gesetzliche Rente unter der “Grundsicherung” liegt.

Kosten, Risiken, Massenkündigungen

Die erste Zwischenbilanz: Bis Ende 2007 haben die Riester-Versicherten 950.000 von 9,3 Mio. Riester- Versicherungen gekündigt.

Das BMAS wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß “die Kündigung eines Vertrags teuer sein könne, denn vor allem am Anfang der Vertragslaufzeit fielen Provisionen für den Vermittler sowie Verwaltungs- und Bearbeitskosten an. Wer mit dem Riester-Sparen ganz aufhöre, müsse zudem Zulagen zurückzahlen“.

Finanzexperte Niels Nauhauser (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) stellte im Dezember 2008 fest:

  • Viele Riester-Sparer folgten ohne eingehende Prüfung der Beratung der Vermittler, obwohl die Verträge teuer seien und niedrigen Ertrag brächten.
  • Die Höhe der Provisionen wurde von den Regierungsparteien nicht begrenzt.
  • Menschen sind oft erschrocken über die Zusatzkosten, die zum Teil über den staatlichen Zulagen liegen.
  • Teils wurden den Sparern auch monatliche Beiträge angeraten, die sie sich gar nicht leisten können.
  • Die Stornierung von anderen, nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Lebensversicherungen ist deutlich niedriger.

Die Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2008 hält fest: “Das Sozialministerium vertritt allerdings die Auffassung, nicht alle Kündigungen seien auf Unzufriedenheit zurückzuführen. Denkbar sei zum Beispiel auch, dass einige Riester-Sparer vorübergehend die Raten nicht mehr zahlen konnten.” Welch ein Armutszeugnis.

Die Lösung des Problems ist nicht die Riester-Rente, sondern das Renten Balance System von economy4mankind.

Disclaimer

Wir können keine Haftung für Aussagen und die Rechtslage übernehmen. Dazu ist das Thema zu komplex, und dazu ändert sich die Rechtslage zu häufig.