„Wenn Wahlen irgendwas am System verändern würden, dann wären sie längst verboten“, formulierte Bertolt Brecht treffend über den Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Demokratie – auch in Deutschland, auch heute noch. Ist Deutschland eine Demokratie?

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten, indem man prüft, ob sie ihre Definition erfüllt – also eine „Herrschaft des Volkes“ zu sein. Das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern zeigte wieder einmal, wie sich die vermeintlichen „Volksvertreter“ gegen eine Beteiligung des Volkes an der Demokratie sträuben.

1. Die Repräsentanten repräsentieren die Wähler nichtDeutschland keine Demokratie

Es gibt 2 Arten der Demokratie.

Bei der direkten Demokratie entscheiden die Bürger in Volksabstimmungen alles selbst. Das wird in der Schweiz häufig angewandt, aber auch hier nicht konsequent, sondern nur bei einem kleineren Teil aller politischen Entscheidungen. Es gibt kleine Kommunen und Stämme, Clans bis hinunter zu Familien, in denen echte “Basisdemokratie” herrscht. Meist ist es jedoch eine Mischform mit der repräsentativen Demokratie.

Die Grundidee der repräsentativen Demokratie ist, dass ein repräsentativer Querschnitt durch die Bevölkerung in einem überschaubaren Parlament stellvertretend für die Bürger die Entscheidungen trifft. Idealerweise sollten diese professionellen Repräsentanten auch besonders kompetent sein.

Leider widerlegt die Praxis die Theorie. Die Parlamente sind nicht repräsentativ. Der Querschnitt der Bevölkerung ist nicht im Entferntesten abgebildet. Weder nach Geschlecht noch Altersklassen (zumindest ab 18) noch nach Einkommens- und Vermögensgruppen noch nach Berufsgruppen. Der typische Abgeordnete ist männlich, zwischen 40 und 65 und entweder Berufspolitiker, Beamter oder Rechtsanwalt. 11,2 % der Abgeordneten sind Anwälte. Wenn das repräsentativ sein soll, müsste es in Deutschland rd. 9,25 Mio. Anwälte geben (tatsächlich gibt es 160.000). Dafür hatte der Bundestag 2013-2017 genau 1 Arbeitslosen und 3 Hausfrauen. Rentner sind schwach und die Jungen so gut wie gar nicht repräsentiert.

Realistisch betrachtet repräsentieren die Abgeordneten vor allem ihre eigenen Karriereinteressen. Fast alle von ihnen vertreten nicht die Interessen ihrer Wähler, sondern die ihrer Fraktionschefs und Parteien. Als “Stimmvieh” (siehe unten: Fraktionszwang) entscheiden sie nichts. Kompetenz ist nachweislich Mangelware. Da sich nichts entscheiden und es ohnehin keine Rolle spielt, ob sie ein Thema verstehen, bei dem sie bei der Abstimmung die Hand heben, könnte man sie auch durch dressierte Schimpansen ersetzen.

Ohne eine echte Repräsentanz freier Abgeordneter ist ein Parlament nicht demokratisch.

2. Das illegitime und ungültige Grundgesetz

Schauen wir uns die rechtliche Grundlage unserer Demokratie an. Lt. Art. 20 GG geht „alle Staatsgewalt vom Volke aus“. Wer hat das Grundgesetz verfasst? 11 Herren, die als Abgesandte der Provinzfürsten 1948 von den alliierten Siegermächten den Auftrag hatten, eine Verfassung zu entwerfen, die den Interessen der Siegermächte entsprach. Heraus kam u.a. das ewige Tauziehen zwischen Bund und Ländern. Das Volk durfte niemals darüber abstimmen, unter welcher Verfassung es leben will.

Diese fehlende Legitimation erkannten auch die Autoren des Grundgesetzes an. Deshalb schlossen sie das Grundgesetz mit Artikel 146 ab. Wortwörtlich besagt Art. 146GG: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Union, SPD, Grüne und FDP haben bis heute ohne Begründung verhindert, dass Deutschland eine völkerrechtlich legitime Verfassung bzw. juristisch haltbare demokratische Grundlage besitzt.

“Reichsbürger” und “BRD-GmbH-Verschwörungstheoretiker” sind Spinner. Das muss an dieser Stelle ergänzt werden, um das Argument zu entkräften, man sei ein solcher Spinner, wenn man einfach nur das Grundgesetz ernst nimmt. Die eigentlich entscheidende Frage ist auch gar nicht, ob wir Staatsbürger unter dem alten Grundgesetz oder einer neuen Verfassung leben. Die Frage ist: Was müsste in einer idealen Verfassung stehen? Darüber ist öffentlich zu diskutieren. Die Medien (siehe unten) haben bemerkenswerterweise auch an diesem Thema kein Interesse.

3. Wahlen in Deutschland: Eine Farce

Eine Demokratie setzt u.a. voraus, dass die Wähler in freien und gleichen Wahlen zwischen alternativen politische Konzepten entscheiden können. Freiheit und Gleichheit gilt nicht nur für die Wähler, sondern auch für die Kandidaten. Eine Wahl, bei der nicht alle Kandidaten/Alternativen die gleichen Chancen haben, ist eine Farce – noch dazu, wenn die Regierungsparteien selbst entscheiden dürfen, ob ihnen jemand Konkurrenz machen darf (siehe unten). Was unsere Regierungsparteien im Iran oder in Russland kritisieren, trifft auch auf Deutschland zu. Der Unterschied ist lediglich graduell.

4. Wie die Regierungsparteien ihr Machtkartell sichern

Wer entscheidet in Deutschland, wer den Regierungsparteien bei Wahlen Konkurrenz machen darf? Das entscheiden die Regierungsparteien selbst! U.a. die Bundeswahlordnung (BWO) – 1985 von Union und FDP beschlossen und 2002/2005 von SPD und Grünen geändert – dient ihnen als antidemokratisches Machtsicherungsbollwerk.

Am 05.08.09 ließ der Wahlausschuss des Bundestages – also Interessenvertreter der Regierungsparteien – die Vertreter kleiner Parteien auf Basis der BWO zu einer „Anhörung“ nach Berlin reisen, um ihnen dann mitzuteilen, daß bereits entschieden wurde, 31 von 52 kleinen Parteien die Teilnahme an der Bundestagswahl zu verbieten, darunter Gabriele Paulis „Freie Union“, „Die Partei“ und „Die Grauen“. 57 weitere Parteien sind bereits vorher an den BWO-Hürden von Union, SPD, FDP und Grünen gescheitert.

5. Sisyphos beim Hürdenlauf-Marathon: Die Bundeswahlordnung

Mal angenommen, Sie haben erkannt, wie sinn- und hoffnungslos die etablierten Parteien sind. Sie ziehen daraus die Konsequenz, sich in unserer Demokratie anderweitig ernsthaft zu engagieren. Dann haben Sie 2 Möglichkeiten. Entweder Sie treten einer kleinen Partei bei, oder Sie gründen eine neue. Beides ist einfach. Fast unmöglich ist es jedoch, bundesweit auf dem Wahlzettel zu erscheinen. In § 39 BWO fordern die Regierungsparteien pro Bundesland mindestens 2.000 Unterschriften, in Ländern mit geringer Bevölkerung etwas weniger – bundesweit insgesamt rd. 30.000 Unterstützungsunterschriften. Unterschriftenlisten sind verboten – jeder Wahlberechtigte muß ein einzelnes amtliches Formular ausfüllen. Die 30.000 Unterstützungsformulare müssen die Kleinparteien bei bis zu 5.500 Meldeämtern, die über die gesamte Republik verteilt sind, mit enormem personellen und finanziellen Aufwand amtlich bestätigen lassen. Unterstützungsformulare, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig.

Nächste Hürde ist die föderale Verteilung. Die meisten kleinen Parteien, die Sie auf Wahlzetteln sehen, schaffen es nur in 1 oder 2 Bundesländern. Eine Partei, die z.B. in Nordrhein-Westfalen 10 Mio. Unterschriften gesammelt hat, erscheint in keinem der anderen 15 Bundesländer auf dem Wahlzettel, wenn dort nicht ebenfalls Landesverbände und genügend Unterstützungsunterschriften anerkannt werden. Und nun kommt Sisyphos ins Spiel: Jede Unterstützungsunterschrift gilt nur 1 mal. Für die Wählbarkeit einer Kleinpartei bei Europawahl, Bundestagswahl und Landtagswahl müssen Sie also 3 mal Unterstützungsunterschriften sammeln. Pro Wahltermin, versteht sich. Wer z.B. in 1 Legislaturperiode zu Bundestags-, Landtags- und Europawahlen zugelassen werden will, muß 18 mal Unterschriften sammeln. Und bei jeder Legislaturperiode geht es wieder von vorn los. 2 Legislaturperioden bedeuten 36-fache Unterschriftensammlungen, usw.

Natürlich gibt es nur ein jeweils kurzes Zeitfenster dafür, nämlich je nach Bekanntgabe des Wahltermins rd. 6 Monate bis spätestens 48 Tage vor dem Wahltermin. Hat ein Wahlberechtigter bereits für eine andere Partei unterschrieben, darf er das nicht mehr für Sie tun. Die etablierten Parteien verbieten es den Bürgern, mehr als 1 Kleinpartei wählbar zu machen. Für alle diese Hürden gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund, und keine dieser Hürden gilt für Union, SPD, FDP, die Grünen oder die Linke.

Gelingt es Ihrer kleinen Partei aufgrund der BWO-Schikanen 6 Jahre lang nicht, an einer Wahl teilzunehmen, greift das von den Regierungsparteien beschlossene Parteiengesetz, und Ihre Partei verliert den Parteienstatus. Dann können Sie keine Landeslisten mehr aufstellen, sondern nur noch Direktkandidaten. Und in der Geschichte der Bundesrepublik gelang es noch keinem Vertreter einer kleinen Partei, auch nur ein einziges Direktmandat zu gewinnen. „Gleiche“ Wahlen – die Voraussetzung einer Demokratie – finden (wie in den meisten Ländern der Welt) in Deutschland also definitiv nicht statt.

6. Freie, soziale Marktwirtschaft? Nicht für Parteien

Die Parteien, die uns bei jeder Gelegenheit die Vorzüge „freier“ Märkte predigen, verhindern einen freien politischen Markt für neue Ideen und Parteien. In Zahlen ausgedrückt: Seit Bestehen des Bundestags bzw. der DDR-Volkskammer sind Union, SPD, FDP und SED/Linke an der Macht in Bund und Ländern (dies soll kein Linkenbashing als ex-SED sein – es geht hier nur um die historische Machtkontinuität).

1983 gelang den Grünen als einziger (!) von über 500 Parteien in der Geschichte der Bundesrepublik, sich als Newcomer im Bundestag zu etablieren (und dies gelang auch nur, weil Union, SPD und FDP hartnäckig das Thema Umwelt ignorierten). Ein funktionierender, offener, freier politischer Markt sähe ganz anders aus.

Und so wird Schwarz-gelb-rot-rot-grün auch bei den nächsten Wahlen 95% der weitgehend widerwillig abgegebenen Stimmen einkassieren. Der CNN-Kommentator erkannte am Wahlabend 2005: „Die Deutschen wählten das, von dem sie glauben, es sei das geringste Übel.“ Same procedure as every election.

7. Die 5%-Hürde: Angst machen mit Weimar

Daß die 5%-Hürde den Wählerwillen nicht abbildet und daher demokratiewidrig ist, hat sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anerkannt – und trotzdem für verfassungskonform erklärt, weil ein funktionierendes Parlament wichtiger sei. Das ist aus drei Gründen ein Witz.

Erstens erklärte das gleiche BVerfG – ebenso wie zahlreiche Landesverfassungsgerichte – die 5%-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig. Also wurde sie dort abgeschafft, und kein kommunales Parlament funktioniert seitdem schlechter.

Zweitens ist die Begründung absurd, ein Parlament würde durch die Beteiligung der kleinen Parteien handlungsunfähig. Das Problem des in diesem Zusammenhang oft missbrauchten Angst-Szenarios „Weimarer Verhältnisse“ war nie, dass es zu viele Parteien im Parlament gab oder geben könnte. Das Problem ist der Fraktionszwang (siehe unten).

Drittens enthält die 5%-Hürde eine selbsterfüllende Prophezeiung. Wähler meinen, ihre Stimme für eine kleine Partei sei verloren, wenn auch nur die Gefahr besteht, daß es ihre eigentlich favorisierte, aber kleine Partei nicht ins Parlament schafft. Also wählen sie sie nicht, und so kann die eigentlich vom Wähler gewünschte Alternative nicht den Stimmanteil erreichen, der dem tatsächlichen Wählerwillen entspricht.

8. Der verfassungswidrige Fraktionszwang

Ein erhebliches Problem sowohl der Weimarer Republik als auch der Bundesrepublik ist, daß die Fraktions- und Parteichefs ihre Weisungsmacht dazu missbrauchen, um ihren politischen Gegnern zu schaden und selbst an die Macht zu gelangen bzw. sie zu behalten. Infolgedessen stimmen sie IMMER gegen ALLES, was die politischen Gegner befürworten – und sei es für die Bürger noch so sinnvoll.

Lt. Art. 38 GG sind die Bundestagabgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Jeder informierte Mensch weiß jedoch, daß Abgeordnete Befehlsempfänger ihrer Parteiführungen sind. Wer sich bei den Regierungsparteien den Befehlen seiner Parteiführungen widersetzt, kann seine politische Karriere begraben.

Im Bundestag könnten auch dressierte Tiere als Abgeordnete ihren Dienst tun, sofern sie das passive Wahlrecht hätten. Unsere Regierungsparteien sind unzweifelhaft verfassungswidrig und ein klarer Fall für den Verfassungsschutz – der jedoch von den Regierungsparteien gesteuert wird. Und auch bei diesem unübersehbaren Skandal schauen die etablierten Medien weg.

9. Volksentscheide: Fast unmöglich, nur Randthemen

1,3 Millionen bayerische Bürger (13,9% der Wahlberechtigten) stimmten am 03.12.09 gegen die Politik „ihrer“ CSU/FDP-Regierung und für eine Chance, den Nichtraucherschutz einzuführen. Ein großer Sieg des Volkes über die „Volksvertreter“, aber leider die bisher einzig erfolgreiche Initiative der Bürger seit 1997.

Alle anderen scheiterten u.a. an den Kosten. Ohne PR kein Volksentscheid, und erfolgreiche PR kostet meist viel Geld. 3.000 Helfer, zahllose Plakate und Aktionen ließen sich nur durch Sponsoren stemmen. Ohne die Sponsoren wäre auch dieser Volksentscheid wahrscheinlich am mangelnden Geld gescheitert. Und nicht nur das Geld ist eine fast unüberwindliche Hürde.

10% der Wahlberechtigten müssen einen Volksentscheid unterstützen, um darüber abzustimmen, ob überhaupt über ein Gesetz abgestimmt werden darf. Das sind in Bayern fast 1 Million Bürger. Eine solche Masse zu mobilisieren ist fast unmöglich.

Und wann hat je ein Volksentscheid – oder das Demokratie-Placebo „Petitionsauschuss des Bundestags“ zu einer Gesetzesänderung geführt? Nach diesem klaren Signal des Volkes reagierten die „Volksvertreter“ trotzig: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach sich sofort dagegen aus, den Gesetzesvorschlag der Bürger zu übernehmen.

Und Andreas Fischer, Sprecher für Innen- und Rechtspolitik der bayerischen FDP, meinte mit der Arroganz der Macht: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei dem Volksbegehren die vom Gesetzgeber vorgegebene Hürde für die Beteiligung überschritten wurde“. Mit anderen Worten: Den Volksvertretern ist der Wille des Volkes herzlich egal.

10. Das Versagen der 4. Gewalt: Die „Selbstgleichschaltung“ der Medien

Die Freiheit der Presse im Westen … ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu veröffentlichen“, erkannte Peter Scholl-Latour. Die über 115 deutschen Kleinparteien bleiben vor allem deshalb klein, weil die Medien sie totschweigen. Es sei denn, eine Frau Pauli bedient den Boulevard oder rechtsradikale Hirntote zerlegen sich selbst. Aber welche reichweitenstarken Medien setzen sich mit den Inhalten der APO-Parteien ernsthaft auseinander?

Es gibt in Deutschland mindestens 50-60 Parteien, deren Ziele bürger- und menschenfreundlicher als die der Regierungsparteien sind. Einige Parteien besitzen durchaus Programme, die bei einer funktionierenden „4. Gewalt“ zumindest als potentielle Alternativen von den Medien vorgestellt und diskutiert werden müssten.

Warum findet stattdessen im Wesentlichen nur relativ unkritische Hofberichtbestattung des Establishments statt? Cui bono? Die Antwort auf die Frage „wer profitiert?“ offenbart die wahrscheinlichen Gründe. Die Mächtigen dieser Republik profitieren vom heutigen System. Von der systembedingten Umverteilung von Arm nach Reich, von der Verschuldung des Staates bei den Kapitalbesitzern, von Lobbyeinflüssen, usw.

Daher werden Alternativen so lange wie möglich totgeschwiegen, und wenn eine halbwegs systemkritische Partei dann doch einmal als Bedrohung der eigenen Macht wahrgenommen wird, betreiben regierungstreue Medien Hetzkampagnen gegen die „Gefahr“ (siehe Linken-Bashing).

Die eigentliche 4. Gewalt findet fast nur im Internet statt, außerhalb des Establishments – z.B. bei der Buergerstimme.

Wir brauchen einen Neustart der Demokratie

Die Chance für neue Parteien, die trägen und ratlosen alten Parteien herauszufordern, ist existenziell wichtig für die Demokratie. Keine der 6 etablierten Parteien besitzt ein für die Wähler wirklich attraktives Programm. Nachweislich kann keine von ihnen die immer größer werdenden Megaprobleme unserer Zeit (Arbeitslosigkeit, Armutslöhne, Armutsrenten, Geburtenraten, Rentensystem, Staatsverschuldung, Energie, etc.) lösen.

“Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 30 Jahre lang schlecht machen.“ (Kurt Tucholsky)

Immer mehr Staatsbürger sind sich dieser Tatsachen bewußt und sprechen den etablierten Parteien, dem Staat und dem Wirtschaftssystem die innere Kündigung aus. Die Politikverdrossenheit steigt auf ein Maß, das den gesellschaftlichen Frieden und die Demokratie in ihrer Existenz bedroht. Die Diskriminierung der kleinen Parteien durch die 5%-Hürde, die BWO und die fehlende Medienberichterstattung festigen einen für die meisten Bürger inakzeptablen Status Quo.

Deutschland hat nicht zu viele, sondern zu wenige wählbare Parteien/Programme im Angebot. Eine Demokratie muß konkurrierende Herausforderer zulassen, wenn sie überleben will.

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