In Mecklenburg-Vorpommern boykottieren SPD und CDU den Wahl-O-Mat. Das ist besonders verrückt, wenn man bedenkt, dass es fast ausschließlich CDU und SPD sind, die den Wahl-O-Mat zu ihren Gunsten manipulieren.
Der SPIEGEL schreibt heute: „Bürger können mit Hilfe des Wahl-O-Mat ihre politischen Einstellungen und Präferenzen mit jenen der Parteien abgleichen. Auf Fragen zu verschiedenen Politikfeldern kann der Wähler mit Ja, Nein oder Enthaltung antworten. Am Ende errechnet der Wahl-O-Mat, mit welchen Parteien es die meisten Übereinstimmungen gab.“
Schön wäre es. SPD-Landesgeschäftsführer Marcus Unbenannt begründete den Boykott der SPD mit den Worten: „Der Wahl-O-Mat reduziert komplexe Fragen der Politik auf einfache Antworten und ist daher als ein Instrument der politischen Entscheidungshilfe ungeeignet.“ Die SPD hat Antworten auf komplexe Fragen? Wäre ein guter Witz, wenn es nicht so traurig wäre (Union, FDP, Grünen, Linke, AfD sind ebenso ratlos bei allen großen politischen Problemen).
Regierungsparteien diskriminieren per Wahl-O-Mat alternative Kleinparteien
Leider haben SPIEGEL, ZEIT und die anderen Massenmedien überhaupt nicht erkannt, wie der Wahl-O-Mat Wahlen manipuliert.
Glauben Sie, der Wahl-O-Mat sei neutral?
Wer betreibt den wahl-o-mat? Die Bundeszentrale für politische Bildung bpb. Wer ist der Dienstherr der bpb? Der Bundesinnenminister. Wer kontrolliert die bpb? 9 Unions-Abgeordnete, 5 von der SPD, je 3 von FDP und der Linken und 2 von den Grünen. Die bpb befindet sich also zu 100% im Würgegriff der Regierungsparteien, vertritt deren Interessen und behindert deren Konkurrenz, wo sie nur kann.
So hat die bpb ursprünglich alle kleinen Parteien aus ihrem angeblich parteineutralen Wahl-O-Mat ausgeschlossen. Die ÖDP mußte die bpb 2008 beim Verwaltungsgericht München mit einer Einstweiligen Anordnung zwingen, alle Wahlteilnehmer zu berücksichtigen. Da sich die bpb weigerte, mußte sie den Wahl-O-Mat offline nehmen. Die bpb war bis auf die Knochen blamiert.
So manipuliert die bpb den Wahl-O-Mat
Seit dieser Niederlage geht die bpb perfider vor:
- Das Ergebnis wird für die Wähler auf 8 Parteien begrenzt. Niemand in der bpb wollte bzw. konnte uns auf unsere Nachfrage eine Begründung dafür nennen – auch deren Anwälte nicht. Die Einschränkung der Ergebnisses hat zur Folge, daß die Wähler nur die 8 ihnen bekanntesten Parteien auswählen. So gut wie niemand betreibt den Aufwand, in weiteren Durchläufen (mit meist 40-50 Fragen) die restlichen Parteien zu vergleichen. Es läuft also darauf hinaus, die großen 5 Parteien zu wählen, sowie diejenigen mit der größten Medienpräsenz (AfD, NPD, Piratenpartei). Alle anderen kleinen Parteien bleiben praktisch unsichtbar. Alternativen für die Wähler und Chancen für alternative Parteien werden unterdrückt.
- Der Fragenkatalog ist stets „zufälligerweise“ auf die großen Parteien und deren bestehendes System zugeschnitten, über das Kanzlerin Merkel sagte: „Auf die eigentlich bedrängenden Probleme haben wir keine Antworten“. Neue, abweichende Konzepte anderer Parteien, die mit alternativen Ideen den Handlungsdruck für die wichtigsten Probleme Deutschlands adressieren, bleiben außen vor. Die bpb lehnt es ab, auch nur eine einzige Frage von kleinen Parteien zuzulassen, die deren alternative Programmpunkte der Öffentlichkeit bekannt machen.
Auf unsere Nachfrage hin erklärte uns die bpb, dass sie den Fragenkatalog von einer Studentengruppe erstellen. Wie diese Studenten ausgewählt werden, bleibt ebenso geheim wie die Frage, ob sie in ihrem Studium über den Tellerrand des Systems der Regierungsparteien hinausschauen dürfen. Die Studenten werden wiederum von einem Professor „moderiert“ (beeinflusst), dessen Namen, Beauftragungsgrund, Qualifikation, Parteimitgliedschaft etc. die bpb ebenfalls geheim hält. - Die Regierungsparteien werden vor der Auswahl der Ergebnisse optisch hervorgehoben. So, als wüßten die Bürger nicht, wer sie bisher regierte.
Das Machtkartell
Wie erfolgreich die Großparteien damit sind, jeglichen politischen Wettbewerb im Keim zu ersticken, beweist die Statistik: Von über 500 Parteien, die in der Bundesrepublik gegründet wurden, sind bis auf eine einzige – die Grünen – alle (!) beim Versuch gescheitert, in den Bundestag einzuziehen. Die marktradikalen Irren von der Sozialnazi-Partei AfD werden voraussichtlich die zweiten sein. Anders ausgedrückt: 99,6% aller Herausforderer wurden erfolgreich abgeblockt. 100% Marktanteil befinden sich in der Hand von 5 Parteien. Das nennt man nicht Demokratie, sondern Kartell. Die bpb unterstützt das durch die Manipulation von Wahlen.
Gleiche, faire Wahlen und ein Wettbewerb durch neue Parteien und politische Ideen finden also nicht nur nicht statt, sie sind auch durch die Justiz unerwünscht:
Verfassungsfeindliche „Rechtsprechung“
Gegen die Manipulation des Wahl-O-Mat setzte sich die mittlerweile aufgelöste sozialliberale Kleinpartei „Deutsche Demokratische Partei ddp“ zur Wehr. Das Verwaltungsgericht Köln wies 1 Woche vor der Landtagswahl Rheinland Pfalz im März 2011 deren Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zurück (Urteil Nr. 6 L 372/11). In der Begründung ihres Beschlusses schrieben die Richter, Kleinparteien entstünden trotz der vorgebrachten Mängel keine Nachteile. Eine „Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Chancengleichheit“ liege nicht vor. Nach Auffassung des Gerichts gestatte das Grundgesetz den Regierungsparteien ein „staatliches Informationshandeln“.
Die Argumentation, den Regierungsparteien fehle es wegen Eigeninteresse an Neutralität, bügelten die Richter ab. Stattdessen vertraten die Richter die Auffassung, die bpb sei „nicht darauf verwiesen, alle Parteien formal gleich zu behandeln“. Zudem stünde es der bpb frei, Positionen kleiner Parteien als „Extremmeinungen nicht ernst zu nehmen und sich auf die „Präsentation von Hauptströmungen zu konzentrieren“.
Wie bitte? Was nicht der Norm der Regierungsparteiprogramme entspricht, muß man nicht ernst nehmen? Und das, obwohl die Regierungsparteien bei allen (!) existentiellen Problemen unserer Gesellschaft (Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Niedrigrenten, Demographie, familienfeindlicher Arbeitsmarkt, Staatsverschuldung, Schere zwischen Arm und Reich, Finanzierung unerlässlicher Investitionen, etc.) komplett ratlos sind? Obwohl die Parteien-Verdrossenheit und die Gefahr für die Demokratie (bzw. was davon übrig ist) nie so groß war wie heute?
Kleine Parteien haben also nur dann ein Recht, im Wahl-O-Mat nicht unterdrückt zu werden, wenn man sich von der „Hauptströmung“ der ratlosen Großparteien nicht unterscheidet? Und das ist keine „Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Chancengleichheit“?
Die optische Hervorhebung von CDU, FDP und FDP erklärte das Gericht mit der Begründung als zulässig, daß damit die Parteien gekennzeichnet würden, die gegenwärtig im Landtag vertreten sind. Hält das Gericht die Bürger also für zu doof um zu wissen, wer sie regiert, so daß man sie hervorheben muss?
Sollen das neutrale Richter sein? Ist dieser Beschluss denn nicht gelinde gesagt verfassungs-feindlich? Wie ist dieses Skandalurteil zu erklären? Das Urteil beweist, daß höhere Richter in Bezug auf Regierungsparteien befangen sind. Um in Deutschland als Richter an einem höheren Gericht Karriere zu machen, bedarf es in der Regel eines Parteibuchs einer Regierungspartei. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing…
Pluralität ist auch bei den Richtern ausdrücklich unerwünscht. Eine verfassungsgemäße Chancengleichheit aller Parteien existiert nachweislich nicht, so daß es Wahlergebnissen an Legitimation fehlt.