Finanzmarkt-Balance-System: Die Beseitigung von Spekulationen
„Der Kleinaktionär ist das Kanonenfutter des Wertpapierhandels.“ (Helmar Nahr)
„Transaktionssteuern wurden viele Jahre diskutiert, und ich erwarte, dass sie für viele weitere Jahre diskutiert werden.“ (George Osborne, britischer Finanzminister)
„Die ganze Börse hängt nur davon ab, ob es mehr Aktien gibt als Idioten oder mehr Idioten als Aktien.“ (André Kostolany)
Nur politischer Wille erforderlich
Man kann Spekulationen an Börsen beseitigen. Das ist erstaunlich einfach – und sogar im nationalen Alleingang möglich.
Der Schlüssel liegt darin, es für die Vorstände so attraktiv zu machen, daß sie ihr offiziellen Unternehmenssitz an einen Standort verlagern, der die unten genannten Regeln umsetzt.
Wie das funktioniert, zeigt der nachfolgende Auszug aus dem Buch „Die Geldlawine„:
Alles, was man darüber hinaus benötigt, ist politischer Wille. Wo dieser Wille fehlt, ist die falsche Regierung an der Macht.
Wettbüro-Finanzmärkte
Es ist allgemein bekannt, daß der Aktienmarkt durch Spekulanten manipuliert und mißbraucht wird. Banken, Wertpapierhändler und Zocker verdienen durch Kursschwankungen Milliarden und haben kein Interesse an einer ruhigen und seriösen Börse. Börsen sind kaum mehr als legalisierte Pferderennbahn-Wettschalter. Wollen Sie einem solchen System Ihre Altersvorsorge anvertrauen?
Es gehört außerdem zum Börsensystem, Unternehmen/Arbeitgeber zu zwingen, möglichst wenig Menschen zu beschäftigen. Wollen Sie in einem System leben, in dem die Arbeitgeber Spielbälle der Börse sind (was aufgrund von Geschäftsbeziehungen auch Ihren zumindest indirekt Arbeitgeber betrifft)?
Es liegt also im Interesse von mindestens 99% aller Bürger/Wähler, das Börsensystem gründlich umzugestalten. Das scheint zunächst unmöglich. Sogar Regierungen wirken gegen das internationale Finanzgeflecht und die gewaltigen Umsätze machtlos. Aber das täuscht.
Im weltweiten Wettbüro-System muß man sich zunächst eine grundsätzliche Frage stellen: Welche Folgen hätte es für Normalbürger und Unternehmen, wenn es im eigenen Land (oder weltweit) von heute auf morgen keine nennenswerten Kursschwankungen mehr gäbe? Keinen Quartalsdruck, keine Optionsscheine, keine Hedge Fonds, keine Ölpreisspekulationen, keine Warentermingeschäfte, keine Leerverkäufe, keine Hebelzertifikate, keine Differenzkontrakte, keine Devisenspekulationen, keine Daytrader, keine Arbitragegeschäfte etc.?
Fachkundige wissen: Die Welt sähe besser aus für Arbeitnehmer, Verbraucher, Unternehmen und Staaten. Mit den gewaltigen Vorteilen könnte man Bibliotheken füllen. Aus Platzgründen können wir dies hier nicht vertiefen. Fragen Sie doch mal Vorstände deutscher Aktiengesellschaften, z.B. SAP-Chef Kagermann („Wir sind Getriebene“, Der Spiegel Nr. 48/2003).
Nur durch den Einfluß von Banken auf Parlamentarier (Kapitel 7.4.1. im Buch „Die Geldlawine“) ist logisch zu erklären, warum Banken und Spekulanten die Genehmigung für ihre gefährlichen und schädlichen Spiele erhalten. Ein interessantes Beispiel sind Hedge Fonds, die (volkswirtschaftlich schädliche) Kurswetten platzieren. Dazu benutzen sie Aktien, die sie nicht einmal besitzen, sondern auf Kredit ausleihen. Weltweit 15.000 Hedge Fonds verfügen über ein Spekulationskapital von rd. 1 Billion $, das sie mit 400-500% weiterem Fremdkapital auf 5-6 Billionen $ aufblasen können. Mit diesem Volumen könnten sie sämtliche Aktien Europas kaufen.
Hedge Fonds nutzen ihre Macht, um Kurse von Aktien, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und Devisen vor sich herzutreiben und mit der Methode der „selbsterfüllenden Prophezeiung“ die Differenz zwischen dem bisherigen und dem manipulierten Kurs als Gewinn einzustreichen. Damit sind enorme Profite möglich. Sie springen auf Trends auf und verstärken durch ihre eingesetzten Summen und Aggressivität die allseits beklagten Übertreibungen. Mit ihren Aktionen plündern sie nicht nur Kleinanleger (z.B.: Andreas Oldag: „Wetten auf gelaufene Rennen“, SZ 13.09.2003).“
33 Regeln mit großer Wirkung
- Bilanzierungs- bzw. Gewinnermittlungsregeln sind einfach und einheitlich (siehe Punkt 5.2. im Buch „Die Geldlawine“).
- Die Bilanz eines jeden Unternehmens muß die Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen aller Tochtergesellschaften (auch Bad Banks etc.) enthalten.
- Die Gründung von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Risiken ist ab sofort strafrechtlich als gewerblicher Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch zu ahnden. Vorhandene Zweckgesellschaften sind umgehend wieder in die Muttergesellschaft zu integrieren und zu bilanzieren.
- Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft künftig permanent sämtliche Bilanzen und Buchungen der börsennotierten Unternehmen. Die Buchhaltungen aller börsennotierten Unternehmen senden daher täglich ihre Buchungsdaten per Datentransfer zur Prüfung an die DPR. Dabei wahrt die DPR die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen in gleicher Weise, wie es die bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun.
- Die Bewertung von Vermögen obliegt ausschließlich der DPR, auf Grundlage eines einheitlichen Bewertungskatalogs (siehe „Die Geldlawine„, Punkt 5.2.).
- Die DPR ermittelt aus den Buchungsdaten (incl. der ständig aktualisierten Vermögenssituation) den Aktienkurs und leitet ihn an jedem 1. Werktag des Monats an den Börsencomputer weiter.
- Bei Unternehmen, die ihre Gewinne in (regionalen oder überregionalen) Monopolen oder ähnlich wettbewerbsarmen Bedingungen erzielen, wird der Aktienwert nicht auf Basis des (künstlich überhöhten) Gewinns, sondern auf Basis des Umsatzes berechnet (Aktienwert = 5% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 2 Jahre zzgl. Nettovermögen). Dies betrifft insbesondere Energie- und Wasserversorger.
- Der Kurs bleibt so lange unverändert, bis neue geprüfte Vermögens- und Gewinndaten vorliegen
(also mindestens 1 Monat). - Der festgelegte Kurs ist zwingend für Kauf- und Verkaufsangebote. Verkäufe zu anderen Preisen sind nichtig. Ebenso wie heute ist der außerbörsliche Handel im sogenannten „Freiverkehr“ nur mit solchen Wertpapieren zulässig, die nicht an der Börse zugelassen sind.
- Die Anhäufung unproduktiven Unternehmensvermögens ist nicht zulässig. Die nach der Bildung notwendiger Rückstellungen (zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen) verbleibenden Gewinne sind vollständig an die Aktionäre auszuschütten.
- Ausschüttungen an Aktionäre dürfen nicht durch Kredite oder Verkäufe von Betriebsteilen finanziert werden.
- Niemand darf Aktien im Wert von mehr als 5 Mio. € besitzen (einzige Ausnahme: Anteile am eigenen Familienunternehmen).
- Niemand darf mehr als 1% der Aktien einer Aktiengesellschaft besitzen, auch nicht indirekt über Holdings und Strohmänner. Ausnahmen sind:
a) Beteiligungen von Gründern/Erben an ihren eigenen Familienunternehmen
b) Zustimmung des Bundeskartellamts bei nachweislich ernsthaft gefährdeter Überlebensfähigkeit des Unternehmens - Ausschließlich natürliche Personen dürfen Aktien und andere Formen von Unternehmensbeteiligungen besitzen. Die Deutsche Börse veröffentlicht über das Internet eine Liste mit allen Steuernummern von Aktionären und deren Beteiligungen / Aktienvermögen, so daß die Öffentlichkeit kontrollieren kann:
a) ob tatsächlich niemand mehr als 1% an einem Unternehmen besitzt
b) ob tatsächlich niemand Aktien im Wert von mehr als 5 Mio. € besitzt - Ohne deutsche Steuernummer ist kein Eigentum an Aktien möglich. Ausländische Personen erhalten auf Antrag eine Steuernummer.
- Bei Wertpapieren ist ein Besitzwechsel ohne Eigentumswechsel (zum Beispiel durch Verleihen) nichtig. Der Eigentumswechsel von Wertpapieren ist ausschließlich durch Kauf gegen Buchgeld über eine staatlich kontrollierte, manipulationsfreie Börse zulässig.
- Kreditfinanzierte Käufe sowie das Verleihen von Wertpapieren sind nichtig.
- Vergangene kreditfinanzierte Aktienkäufe fallen unter die private Vermögensbilanz des Käufers und dürfen unter keinen Umständen zu Lasten des gekauften Unternehmens verbucht werden (Verbot des „leveraged-buy-out“).
- Bereits erfolgte Ausschüttungen bei kreditfinanzierten Unternehmenskäufen sowie Ausschüttungen, die nicht durch einen Gewinn aus der Geschäftstätigkeit des übernommenen Unternehmens gedeckt sind, sind zzgl. 8% Jahreszins an das übernommene Unternehmen zurückzuzahlen.
- Die Plünderung der Unternehmen / Aktionäre durch unangemessene Aktienoptionsprogramme, Altersversorgungen und Abfindungen des Managements ist verboten. Prozentuale und absolute Obergrenzen legt der Bundestag fest.
- Die Altersversorgung keines Angestellten – auch nicht von Vorständen – darf über dem 5-fachen des Durchschnitts der anderen Betriebsrentner des Unternehmens liegen.
- Abfindungen an Altaktionäre bei erzwungenen Verkäufen („squeeze out“) sind mit dem Kaufpreis, den jeder Aktionär jeweils zahlte, plus 5% Jahreszins auszuzahlen. Erzwungene Verkäufe sind nur nach 4/5-Mehrheitsbeschlüssen der Aktionäre möglich. Dabei müssen 100% aller Aktionäre ausbezahlt werden.
- Aktienverkäufe, die weniger als 1 Jahr nach dem Kauf stattfinden, unterliegen einer Umsatzsteuer von 50% des Kauf-/Verkaufspreises (je nachdem, welcher Preis höher liegt).
- In- und ausländische Käufer/Eigentümer werden gleich behandelt.
- Vorstände dürfen nicht gleichzeitig Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens sein.
- Ehemalige Vorstände dürfen nicht Aufsichtsrat eines Unternehmens (oder damit verbundenen Unternehmens) sein, in dem sie früher Vorstand waren.
- Beteiligungen von juristischen Personen und Körperschaften an Unternehmen sind unzulässig und an natürliche Personen, den Rentenfonds der DRB (siehe Punkt 28) oder andere Aktienfonds (siehe Punkt 29) zu verkaufen.
- Der von der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ (DRB, ehemals BfA, siehe 4.3.2.1.) verwaltete staatliche Rentenfonds kauft permanent alle verfügbaren Aktien auf (Kaufpreis: siehe Punkt 6.). Für eine ggf. erforderliche Vorfinanzierung erhält der DRB-Fonds zinslose Kredite von der staatlichen „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW).
- Investmentfonds dürfen nur dann in Deutschland gelistete Aktien kaufen und verwalten, wenn sie (wie die DRB) eine Liste mit den Steuernummern und Anteilen ihrer Kunden an einzelnen Unternehmen veröffentlichen.
- Es ist nur noch eine Aktienart zulässig: die frei handelbare und voll stimmberechtigte Namensaktie. U.a. § 12 Abs. 1 Satz 1, § 68 und §§ 139-141 Aktiengesetz sind zu streichen. Vorzugsaktien sind in Namens-Stammaktien umzuwandeln, so daß es weder eingeschränkte Stimmrechte noch unterschiedliche Bewertungen noch Genehmigungspflichten (Vinkulierung) gibt.
- Ratings sind strafbar.
- Optionen (d.h. mit für die Zukunft vereinbarten Kursen) Derivaten sind verboten. Verträge und Zahlungsverpflichtungen, die auf Futures / Optionen / Derivaten basieren, sind nichtig und müssen nicht gezahlt werden. Mit Futures / Optionen / Derivaten kann kein Eigentum oder sonstiger Rechtsanspruch erworben werden. Preissicherungsvereinbarungen sind nur zwischen Unternehmen/Unternehmern zulässig, die die reale und mobile Ware auch physisch besitzen (werden) und in der entsprechenden Branche tätig sind.
- Die deutsche Börse wird unabhängig von den anderen Börsen der Welt und nimmt jedes ausländische Unternehmen auf, das entsprechend den deutschen Regeln bilanziert.
Wahnsinn an den Börsen
Prof. Harald Lesch erklärt in seiner Sendung „Geldgier – Wahnsinn mit Methode“, wie vollkommen irre an den Börsen spekuliert wird: