IBU (Inflations-Bekämpfungs-Unternehmen) in Bürgereigentum
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Frage 18 der FAQ beantwortet die Frage, warum im Economic Balance System (EBS) von economy4mankind die Preise nicht steigen müssen: Der Anteil der Kosten und Abgaben am Brutto-Umsatz steigt nicht.
Ohne Gegenmaßnahmen würde allerdings ein „Schweiz-Effekt“ einsetzen: Unternehmen nehmen grundsätzlich immer den höchstmöglichen Preis, den ein Markt hergibt (sofern ihnen nicht wie bei Discountern der Marktanteil wichtiger ist als die Umsatzrendite). Die Schweiz ist ein kaufkräftiger Markt mit hohen Einkommen. Der Markt gibt erheblich höhere Preise her. Also greifen die Unternehmen zu. Mit dem System von economy4mankind steigt die Massenkaufkraft drastisch – mindestens auf Schweizer Niveau. Dass die Preise (die Inflationsrate) dadurch auf das Niveau der Schweiz steigen, kann man allerdings vermeiden. Und zwar durch eine neue Wettbewerbspolitik.
Wirkungslose Zinserhöhungen und Zinssenkungen
Zinserhöhungen durch Zentralbanken sind so sympolisch und wirkungslos wie das Hissen von Flaggen. Wer bei einsetzen einer Inflation die Zinsen erhöht bzw. eine Flagge hisst, kann zwar behaupten, dass dies die kausale Ursache sei, wenn sie irgendwann wieder sinkt. In Zeiten wie heute, in denen die großen Unternehmen im Geld schwimmen und keine Kredite benötigen, sind steigende Zinsen jedoch ein stumpfes Schwert.
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher sind erhöhte Zinsen nichts als höhere Kosten. Diese führen bei Unternehmen zu höheren Preisen und bei Verbrauchern zu Forderungen nach höheren Löhnen und Sozialleistungen. Höhere Zinsen wirken heutzutage also eher inflationsfördernd.
Niedrige Preise durch Wettbewerb
Preise sind grundsätzlich das Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
Will man trotz steigender Nachfrage steigende Preise verhindern, muß man dafür sorgen, daß die Angebotsseite keine höheren Preise durchsetzen kann. Dies kann man durch nichts besser erreichen als durch einen ausreichend (nicht übertrieben) starken Wettbewerb. Wer nicht besser, aber teurer ist als die Wettbewerber, scheidet aus dem Markt aus.
Da das EBS durch 2 Gesetze neue wirtschaftspolitische Spielregeln für die Marktwirtschaft definiert, liegt es nahe, daß der Gesetzgeber auch das Ziel möglichst niedriger Preise durch clevere Wirtschaftspolitik umsetzt, die den Interessen der Gesamtbevölkerung dient.
„Möglichst“ niedrig bedeutet, daß die Preise gerade so hoch sein sollen, daß sie hohe Einkommen der Beschäftigten und einen akzeptablen Gewinn ermöglichen.
Unternehmen in Bürgerhand
Der Schlüssel zu möglichst niedrigen Preisen liegt im Rentensystem von economy4mankind, das auf 3 Säulen basiert:
- Renten für heutige Rentner aus dem Staatshaushalt
- Renten für künftige Rentner als Steuersparmodell und Betriebsrente von Unternehmen (siehe „abwesende Arbeitnehmer“ unter EBS aus Unternehmersicht, Seite 5 und 6)
- Renten für künftige Rentner durch Anlage von 10% des Bruttoeinkommens in spekukaltionsfreie Aktien (siehe “ Rentensystem von e4m“ und Kapitel 4 und 5 im Buch „Die Geldlawine“)
Wie das Buch erläutert und detailliert vorrechnet, hat die 3. Säule zur Folge, daß die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ (DRB) als Verwalter der Aktienvermögen der Gesamtbevölkerung binnen weniger Jahre die Aktienmehrheiten sämtlicher Aktiengesellschaften Deutschlands aufkauft.
Ergänzend oder alternativ dazu könnte der Staat mit den Mitteln aus dem Staatshaushalt mühelos in jeder Branche 2-3 marktrelevante Unternehmen kaufen (nicht nur Aktiengesellschaften). Damit befänden sich sämtliche Aktiengesellschaften und mindestens 2-3 entscheidende Unternehmen jeder Branche in Bürgerhand, verwaltet durch die DRB, die wiederum vom Bundestag gesteuert wird, der wiederum die Interessen der Bürger vertreten sollte. Diese Unternehmen werden wie alle anderen Privatunternehmen profitorientiert durch ein Management geführt und unterscheiden sich mit Ausnahme der Eigentümerstruktur nur in 1 einzigen Punkt von anderen Unternehmen:
Weisung und Referenz: 5% – 10% Rendite für IBU
Die DRB vertritt den Mehrheitsaktionär der von ihr verwalteten Unternehmen. Dieser Mehrheitsaktionär sind die Bürger (vertreten durch den Bundestag).
Die DRB erteilt nun allen von ihr kontrollierten Unternehmen – den Inflations-Bekämpfungs-Unternehmen (IBU) – die Weisung, nicht weniger als 5% und nicht mehr als 10% Rendite in die Preiskalkulation einfließen zu lassen. Nicht weniger als 5%, damit andere Unternehmen nicht durch zu niedrige Margen demotiviert oder gar zerstört werden. Maximal 10%, weil das (auch in Anbetracht der Umsatzsteigerungen durch das EBS sowie dessen Steuerfreiheit) erstens enorm viel Geld ist und zweitens dadurch der Hauptzweck der IBU – möglichst niedrige Preise – erreicht wird.
Durch ihre Stellung am Markt bilden die IBU in ihrer jeweiligen Branche die Referenz für das Preisniveau – von Grundstoffherstellern über Verarbeiter bis zum Handel. Nicht erforderlich sind IBU in den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungen.