UWG & Abmahnmissbrauch: Gute Absichten des Gesetzgebers ins Gegenteil verkehrt

Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten.e.V.

Gesetze regeln den Umgang von Staaten, Menschen, Unternehmen und anderen Institutionen miteinander. Doch nicht immer erreichen sie ihr Ziel, sondern mitunter auch das Gegenteil.

So soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Verbraucher, Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer vor Täuschungen und unseriösen Machenschaften schützen, mit denen sich schwarzen Schafe einen Vorsprung vor ihrer Konkurrenz verschaffen wollen.

Eine zentrale Funktion in diesem Gesetz nimmt die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ein. Mit diesem Instrument können die Beteiligten einen Streitfall relativ schnell, unbürokratisch und kostengünstig beilegen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Unseriöse Abmahnvereine und –anwälte haben darin jedoch recht schnell ein neues Geschäftsmodell entdeckt und nutzen die Abmahnung als Einnahmequelle für sich. Mit Erfolg, denn ein solcher – selbst massenhafter – Abmahnmissbrauch lässt sich nach der aktuellen Rechtsprechung nur schwer nachweisen.

Vor allem Onlinehändler kämpfen mit diesem Missbrauch. Sie werden abgemahnt, weil ihre Internetseiten minimal von der vorgeschriebenen rechtlichen Gestaltung abweichen. Statt der schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Streitbeilegung sehen sie sich durch die Abmahnwelle unverhältnismäßig hohen finanziellen und personellen Belastungen ausgesetzt.

Appell an die Politik: Wirksame Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs notwendig

Doch inzwischen regt sich Widerstand: Bereits im Jahr 2015 verfasste ein Bündnis aus Verbänden, die in den Bereichen Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft angesiedelt sind, ein Positionspapier. Im Juni 2017 stellten sie es der Öffentlichkeit und Politik vor. Sie bekennen sich klar zum Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Aber sie sehen einen dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik und Gesetzgebung und fordern eine Reform des UWG.
Das Bündnis bietet verschiedene Lösungsansätze, die diesem Missbrauch einen Riegel vorschieben sollen.

Sie schlagen unter anderem vor, die finanziellen Anreize einer Abmahnung wie folgt zu senken:

  • Kostenfreie Abmahnungen und eine pauschale Kostendeckelung dürfe es nicht mehr geben.
  • Für Abmahnungen „in einfach gelagerten Fällen“ sollte der Streitwert gedeckelt werden.
  • Für Bagatellfälle sollte eine Vertragsstrafe an den Abmahner nicht möglich sein, sondern eher eine dem Ordnungsgeld vergleichbare Sanktion, die an den Staat gezahlt wird.

Ein weiterer Lösungsvorschlag liegt darin, die Kriterien für eine Klagebefugnis von Vereinen zu verschärfen:

  • Es könne nicht sein, dass sich ein solcher Verband ausschließlich aus Abmahnungen und Vertragsstrafen finanziere.
  • Stattdessen sei es sinnvoll, dass derartige Vereine nur klagen dürften, wenn sie über eigene Juristen verfügen und über ausreichend finanzielle Mittel.
  • Ein Verband müsse seine Finanzen, Tätigkeiten und Mitgliederlisten belegen.
  • Außerdem sei es notwendig, dass Mitbewerber in der Abmahnung zukünftig die Gründe ihrer Wettbewerbseigenschaft konkreter darlegen müssen.

Zu guter Letzt müsse der Gesetzgeber den Begriff der Missbräuchlichkeit im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG konkretisieren und Fallgruppen ins Gesetz aufnehmen.

Petition gegen den Abmahnmissbrauch

Bisher ist der Gesetzgeber trotz massiver Kritik untätig geblieben. Um die Politik endlich zum Handeln zu bewegen, hat eine Unternehmerin außerdem eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die sich auf das besagte Positionspapier bezieht.

Innerhalb von vier Wochen müssen mindestens 50.000 Mitzeichner die Petition mitzeichnen. Dann ist der Petitionsausschuss gezwungen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Zur Petition geht es hier.

Neue Abmahnwelle droht: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 eine umfassende Reform des Datenschutzrechts in Kraft, die fast alle Website-Betreiber betrifft. Diese müssen bis zum besagten Stichtag die neuen Anforderungen der DSGVO umsetzen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen nicht nur extrem hohe Bußgelder. Sie laufen auch Gefahr, von der Konkurrenz und Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden abgemahnt zu werden.


Quellen:

https://www.bevh.org/uploads/media/Verba%CC%88nde_gegen_Abmahnmissbrauch_Juni2017_Kurzfassung_fin.pdf

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/kampf-gegen-unserioese-abmahnvereine-15072762.html

http://shopbetreiber-blog.de/2018/03/27/petition-abmahnmissbrauch/

http://shopbetreiber-blog.de/2017/06/26/verbaende-abmahnmissbrauch/