Das Steuerspar-BGE

“Es geht nicht um Jobs. Selbst Sklaven haben Jobs. Es geht um Einkommen.” — Jim Hightower

Warum ein Grundeinkommen?

Am Anfang des Weges zu einem “bedingungslosen” UN MenschenrechteGrundeinkommen (BGE) steht eine grundsätzliche philosophische Frage:

Hat jeder Mensch das Recht auf ein würdiges Leben und auf eine faire Teilhabe am Reichtum der Welt?

Einige Politiker verneinen diese Frage. Ex-SPD-Chef Franz Müntefering meinte z.B.: “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.” Wer die Frage hingegen bejaht, ist auf dem Weg zum BGE. Zusammen mit den 165 Ländern, die den UN Sozialpakt ratifiziert haben. Im Artikel 11 steht: “Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschliesslich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung“.

Sind sie noch da? Die nächste Weggabelung auf dem Weg zum BGE ist die Frage:

Sinken durch Digitalisierung und Profitgier die Zahl der Arbeitsplätze und die Einkommen auf ein zu niedriges Niveau?

Werden wir alle arbeitslos?

Manager in allen Firmen dieser Welt haben als oberstes Ziel, die Profite zu maximieren. Der technische Fortschritt gibt ihnen immer mehr Möglichkeiten, den Kostenfaktor “Arbeit” zu minimieren. Zusammenhang Lohn KaufkraftDie Konkurrenzsituation Mensch/Maschine senkt somit erstens Beschäftigung damit auch Einkommen. Zweitens sinkt die Kaufkraft und damit die Nachfrage. Von dieser leben jedoch auch Arbeitnehmer und Unternehmen, die sich heute noch sicher fühlen. Siehe auch “Automatisch arbeitslos bei telepolis“.

Dass dieser Effekt längst Realität ist, zeigt Armut in Deutschland: Die tatsächlichen Fakten. Natürlich entstehen immer neue Jobs: Aber in geringerer Anzahl und mit anderen Anforderungen. Diese ständig steigenden Anforderungen der Arbeitgeber führen zu einem “Mismatch”. Das heißt: Stellen sind nicht besetzbar, weil dort “Arbeitsmarkt-Olympiasieger” gefragt sind.

Mehr Infos finden Sie  zuunterst auf der Startseite, u.a. mit einem hervorragenden Video von Professor Bontrup und dem sensationellen 15-Minuten-Video zum Thema Digitalisierung: “Humans need not apply” (Menschen brauchen sich gar nicht erst zu bewerben).

Als Nächstes stellen Sie sich vielleicht die Frage

Dazu gleich mehr.

Das Steuerspar-BGE

Das Steuerspar-BGE ist das progressivste und außergewöhnlichste aller Grundeinkommen. Es erfüllt die Definition eines BGE und geht über alle bisherigen Ansätze hinaus:

  • Existenzsicherung / Teilhabe
    Das Steuerspar-BGE bietet mit mindestens 2.000 € das höchste Grundeinkommen. Es ist als einziges existenzsichernd und ermöglicht eine würdige gesellschaftliche Teilhabe.
  • Rechtsanspruch
    Jeder Einwohner, der legal im Land lebt, hat einen Rechtsanspruch darauf (siehe Gesetzentwurf, Punkt 8).
  • Keine Bedarfsprüfung
    Jeder Bürger erhält mindestens den Mindestsatz des Steuerspar-BGE. Bedarfsprüfung und Sanktionen gibt es nicht.
  • Bedingungslosigkeit
    Es gibt keine Pflicht zu Gegenleistungen und keinen Zwang zu arbeiten.

Der größte Unterschied und Vorteil des Steuerspar-BGE liegt in der Finanzierung. In der Auszahlung des Grundeinkommens durch den Staat liegt der Grund des Scheiterns anderer Modelle. Denn der Staat muss das Grundeinkommen durch Steuern umverteilen. Diese Umverteilung bewirkt:

  1. viel zu geringe Auszahlungsbeträge
  2. viel zu hohe Steuern, die nicht nur das BGE, sondern auch alle anderen Einkommen zu stark belasten
  3. dass es von der Mehrheit der Bürger abgelehnt wird.

Wir gehen daher einen neuen Weg: Das Steuerspar-BGE wird als Gehalt von Unternehmen gezahlt. In Höhe von mindestens 2.000 €. Ohne dafür zu arbeiten. Die Akzeptanz der Bürger ist ungleich größer als in anderen Modellen – denn es belastet ihr eigenes Einkommen nicht.

Wie aber kommen Unternehmen dazu, ohne Arbeitsleistung Löhne zu zahlen? Durch ein Anreizsystem. Genauer gesagt: Durch einen unwiderstehlichen steuerlichen Anreiz.

Finanzierung durch Steueranreiz

Statt den Bürgern in die Tasche zu greifen, holt das Steuerspar-BGE das Geld da, wo am meisten zu holen ist: Bei den Jahresumsätzen der Wirtschaft (z.B. in Deutschland über 7 Billionen €).

Das Steuerspar-BGE beseitigt die Ursachen von Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen durch die Einführung einer Unterbeschäftigungssteuer. Diese Steuer ist extrem hoch und einfach vermeidbar: Falls Unternehmen ausreichend viele (und anständig bezahlte) Angestellte auf ihrer Gehaltsliste führen, entfällt sie. Das Konzept erklären die Kurzversion und die Antworten auf die meistgestellten Fragen (FAQ).

Neben Vollzeit-, Teilzeit-Angestellten und Azubis sind auch “abwesende Arbeitnehmer” von der Unterbeschäftigungssteuer absetzbar. Der “Gesetzentwurf zur Unterbeschäftigungssteuer” definiert die Details.

“Abwesende Arbeitnehmer” sind zwar produktionstechnisch überflüssig. Aber sie sind das kostengünstigste Steuersparmodell, um die Unterbeschäftigungssteuer zu vermeiden. Damit ist ein existenzsicherndes Grundeinkommen finanziert.

Wie das konkret aussieht, zeigen Seite 6 (Mindesteinkommen) und Seite 7 (Lohnkostenanteil an der Gesamtkalkulation) der Präsentation “Arbeitsmarkt Balance System aus Unternehmerperspektive“.

Soweit, so gut. Aber:

Wer geht dann noch arbeiten?

BGE bedingungsloses Grundeinkommen

  • Wer arbeiten will, findet eine gut bezahlte Arbeit.
  • Wer nicht arbeiten will, muss nicht arbeiten.
  • Wer nicht arbeitet, erhält mindestens 2.000 € netto im Monat.
  • Wer arbeitet, erhält weitaus mehr als der, der nicht arbeitet.

Motive für Arbeit jenseits der Existenzsicherung

Konsequenzen

Überzeugt?

Auf der Seite “BGE: Vergleich, Gegenargumente, Probleme alter Modelle” finden Sie Einwände und Fragen, auf die jedes Grundeinkommens-Modell überzeugende Antworten bieten muss. Urteilen Sie selbst, ob das Steuerspar-BGE dazu in der Lage ist.