Riester Rente, Verrechnung der Grundsicherung: “Sparen fürs Sozialamt”?

Wir haben unsere Seite über die Riester Rente upgedated, nachdem diese von Lobbyisten wieder “hochgeschrieben” wird.

Der Hauptkritikpunkt der Riester Rente ist die Verrechnung mit der Grundsicherung im Alter. Das heißt: Wer eine Rente hat, die unter Hartz IV Niveau liegt, hat zwar einen Anspruch auf Grundsicherung (das wird gemäß Einkommensteuerstatistik mehr als die Hälfte aller künftigen Rentner betreffen). Wer aber gleichzeitig eine Riester Rente erhält, muss diese (zumindest teilweise) dem Sozialamt schenken.

Damit hatten sehr viele Riester-Sparer komplett (und sehr viele teilweise) “fürs Sozialamt gespart”. Was sie in diese Rente eingezahlt haben, hätten sie ebenso verbrennen können. Das hat sich 2018 nur geringfügig verbessert: Seit dem 01.01. 2018 dürfen Grundsicherungs-Empfänger sage und schreibe 100 € voll behalten. Wow. Alles, was darüber hinaus geht, wird zu 70% von der Grundsicherung abgezogen (verrechnet). Bei maximal 202 € ist Schluss.

Der wichtigste Punkt: Bei einem mittleren Einkommen (Median-Einkommen, d.h. 50% verdienen mehr/weniger) liegen die Auszahlungsbeträge in den meisten Fällen bei 20-100 € monatlich. Und davon ist noch die Inflation abzuziehen. Damit ist niemand gegen Altersarmut geschützt.

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